Arizona Tribune - Oberstes US-Gericht untersagt Studentenauswahl anhand von Hautfarbe

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Oberstes US-Gericht untersagt Studentenauswahl anhand von Hautfarbe
Oberstes US-Gericht untersagt Studentenauswahl anhand von Hautfarbe / Foto: Jim WATSON - AFP

Oberstes US-Gericht untersagt Studentenauswahl anhand von Hautfarbe

Der Oberste Gerichtshof der USA hat Universitäten grundsätzlich untersagt, bei der Auswahl von Studienplatzbewerbern deren Hautfarbe zu berücksichtigen. Der Supreme Court in Washington entschied am Donnerstag in einem historischen Urteil, die unter dem Begriff Affirmative Action bekannte Praxis verstoße gegen die Verfassung. Mit dem Vorgehen hatten Hochschulen über Jahrzehnte versucht, einen besseren Zugang von Minderheiten - insbesondere Afroamerikanern - zu Universitäten sicherzustellen.

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"Der Student oder die Studentin muss auf Grundlage seiner oder ihrer Erfahrung als Individuum behandelt werden - nicht auf Grundlage von Rasse", schrieb Gerichtspräsident John Roberts zu dem Urteil. In den USA ist der Begriff "race" (Rasse) zur Unterscheidung von Bevölkerungsgruppen anhand ihrer Hautfarbe üblich.

In dem Urteil ging es um Klagen der Studentenorganisation Students for Fair Admissions (Studenten für faire Zulassungen) gegen die private Elite-Universität Harvard und die staatliche University of North Carolina (UNC). Die Kläger argumentieren unter anderem, durch die insbesondere auf Afroamerikaner abzielenden Auswahlverfahren würden Bewerber mit asiatischen Wurzeln benachteiligt.

Maßnahmen unter dem Schlagwort Affirmative Action waren in den 1960er Jahren im Zuge der US-Bürgerrechtsbewegung eingeführt worden. Ziel war es, Afroamerikanern nach Jahrhunderten der Unterdrückung, Diskriminierung und Benachteiligung einen besseren Zugang zu guten Bildungseinrichtungen zu ermöglichen.

Entsprechende Programme waren aber von Anfang an umstritten. So zogen weiße Studienbewerber mit dem Argument vor Gericht, sie würden Opfer einer "umgekehrten Diskriminierung". Kritiker führen auch an, die Hautfarbe zu berücksichtigen, zementiere die Unterteilung von Menschen in unterschiedliche Gruppen und spalte so die Gesellschaft.

1978 urteilte der Supreme Court zwar, Universitäten dürften bei der Auswahl von Bewerbern keine festen Quoten anhand der Hautfarbe nutzen. Die Hautfarbe oder die ethnische Herkunft könnten aber als eines von mehreren Kriterien genutzt werden, um Vielfalt in der Studentenschaft sicherzustellen.

Jetzt kippte der in den vergangenen Jahren nach rechts gerückte Gerichtshof das Prinzip der Affirmative Action an Hochschulen. Am Supreme Court stellen konservative Richter eine Mehrheit von sechs der neun Posten.

P.Hernandez--AT