Arizona Tribune - Eltern und ihre Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens

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Eltern und ihre Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens
Eltern und ihre Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Eltern und ihre Kinder erhalten mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens

Ehepaare und ihre Kindern haben künftig mehr Freiheiten bei der Wahl ihres Nachnamens. Das neue Namensrecht wurde am Freitag vom Bundesrat abschließend gebilligt. Unter anderem können Eheleute damit künftig einen Doppelnamen als Familiennamen führen.

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Das neue Gesetz soll das aus Sicht der Bundesregierung bisher im internationalen Vergleich restriktive deutsche Namensrecht liberalisieren. Durch die Möglichkeit eines Doppelnamens als Familiennamen müssen sich Eheleute künftig nicht mehr für einen der beiden Nachnamen entscheiden. Der Name kann dann auch zum Geburtsnamen eines Kindes werden. Im Regelfall sollen die Namen durch einen Bindestrich verbunden werden.

Bisher war in der Regel nur zulässig, dass der Ehepartner oder die Ehepartnerin, deren Nachname nicht zum Familiennamen gewählt wurde, den eigenen bisherigen Namen zusätzlich zum Familiennamen tragen kann. Dieser wurde aber bislang nicht Teil des offiziellen Familiennamens.

Für die Kinder von Ehepaaren soll es künftig auch leichter möglich sein, im Falle einer Scheidung der Eltern den Nachnamen zu ändern. Das minder- oder volljährige Kind soll frei den Namen desjenigen Elternteils annehmen können, bei dem es überwiegend lebt oder den Namen des anderen Elternteils ablegen können. Dies war bisher mit hohen Hürden verbunden.

Eltern können zudem ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus ihren Familiennamen zusammensetzt. Scheidungs- und Stiefkinder können eine Namensänderung von Mutter oder Vater für sich übernehmen. Volljährige Kinder können vom Nachnamen eines Elternteils zum Nachnamen des anderen Elternteils wechseln.

Das Gesetz berücksichtigt auch besondere namensrechtliche Traditionen von ethnischen Minderheiten. Das Gesetz zielt etwa auf Minderheiten ab, in deren Kulturkreisen Familiennamen traditionell nach dem Geschlecht abgewandelt werden. Damit ist beispielsweise für die sorbische Volksgruppe die Anfügung der Endung "-owa" und "-ina" bei Frauen möglich.

Auch die friesische Minderheit bekommt neue Möglichkeiten, ihre Tradition und Herkunft in abgeleiteten Namen abzubilden - etwa der Nachname "Jansen", wenn der Vorname des Vaters "Jan" lautet. Auch Namensgebungen nach dänischer Tradition, die den Familiennamen eines nahen Angehörigen berücksichtigen, sind möglich. Entgegen der Tradition können dabei jeweils auch weibliche Namen als Ausgangspunkt gewählt werden.

N.Mitchell--AT