- Diskussionen über Hitlergruß-ähnliche Geste: Musk weist Kritik zurück
- 46-Jähriger bei Arbeitsunfall in Rheinland-Pfalz getötet
- Umfrage: Acht von zehn Lehrkräften haben Zugang zu digitalen Lernplattformen
- Starmer will "neue Bedrohung durch veränderten Terrorismus" bekämpfen
- Zweites Jahr mit schrumpfender Wirtschaft lässt ZEW-Konjunkturerwartungen sinken
- Paus stellt Pläne für Demokratieförderprogramm vor - Finanzierung 2025 gesichert
- Offiziell: Bayern holt Bischof aus Hoffenheim
- Erdgasverbrauch 2024 weltweit auf neuem Höchststand
- Trump ordnet US-Rückzug aus Weltgesundheitsorganisation an
- Anlagebetrüger erbeuten in Mecklenburg-Vorpommern fast 200.000 Euro
- Trump: 25-Prozent-Zölle auf Waren aus Mexiko und Kanada schon ab Februar möglich
- Grüne und FDP kritisieren Lügen-Vorwurf von Scholz in Debatte um Ukraine-Hilfen
- Bundesgerichtshof fordert mündliche Aufklärung vor ärztlichen Eingriffen
- OVG: Einstufung von AfD in Sachsen als gesichert rechtsextremistisch rechtens
- Norwegischer Staatsfonds nimmt Tierwohl in Vorgaben an Unternehmen auf
- Tödliches Feuer in Wohnhaus gelegt: Mordprozess in Wuppertal begonnen
- Deutschland verbessert Recyclingquote 2023 leicht
- Davos: Von der Leyen für "pragmatischen" Umgang mit Trump
- Paus stellt Pläne für Demokratieförderprogramm vor - Finanzierung unter Vorbehalt
- Sabalenka besteht Prüfung - Badosa überrascht Gauff
- Krankenkasse DAK: Weiterer Beitragssprung auf 20 Prozent droht bis 2035
- Früherer Bundestagsabgeordneter Mutlu verlässt Grüne wegen Gelbhaar-Affäre
- Prozess um Diebstahl von Keltengoldschatz in bayerischem Manching begonnen
- Industrie fordert nach Trumps Amtsantritt Gespräche über Handel mit den USA
- Mordprozess um verprügelten und auf Gleis gelegten Mann in Nürnberg begonnen
- EU-Digitalkommissarin Virkkunen verteidigt Digitalgesetz gegen "Zensur"-Vorwürfe
- Bundesverfassungsgericht: Namensänderung bei Volljährigenadoption verfassungsgemäß
- Lauterbach sieht angekündigten US-Austritt aus WHO als "schweren Schlag"
- Merz fordert nach Trumps Amtseinführung Führungsrolle Deutschlands in Europa
- Umsätze von Hotels und Gastrobetrieben 2024 gesunken
- Endspiel für ein Endspiel: Sahin kämpft
- Zehn Tote und zahlreiche Verletzte bei Hotel-Brand in türkischem Skigebiet
- 16-Jährige in Rheinland-Pfalz durch Schuss aus illegaler Waffe verletzt
- 17 Menschen nach Reizgasaustritt bei Konzert in Berlin verletzt
- 80 Kilometer pro Stunde möglich: Hessische Polizei zieht E-Scooter aus Verkehr
- Baerbock kritisiert Trumps Panama-Äußerungen als "vollkommen inakzeptabel"
- Argentinien verzeichnet unter Milei Rekord-Exportüberschuss im Jahr 2024
- Zwölf Prozent aller allgemeinbildender Schulen in Deutschland sind Privatschulen
- Lange Betreuungszeiten in Kitas binnen zehn Jahren um 30 Prozent gestiegen
- Minister Wissing: Musk hat bei Unterstützung für AfD eigenen Vorteil im Auge
- 2024 deutlich weniger E-Autos auf sonst recht stabilem EU-Neuwagenmarkt verkauft
- Topduell vor Augen: Zverev nach Kampf wieder im Halbfinale
- Nach Crosscheck: Sperre für NHL-Superstar McDavid
- "Nicht überrascht": Alonso pariert Fragen zu Real-Zukunft
- Historisch schlechte Warriors: Nächste Klatsche für Schröder
- BVB-Krise: Schlotterbeck sieht "Mannschaft in der Bringschuld"
- Hoeneß: Champions-League-Restart "ein bisschen" wie ein Finale
- Trump setzt den Tiktok-Bann in den USA für 75 Tage aus
- Paus stellt neue Regeln für Programm "Demokratie leben!" vor
- Prozess um Diebstahl von Keltengoldschatz in bayerischem Manching beginnt
EU-Gericht: Geldbußen wegen Luftfrachtkartells teilweise nichtig
Einige der von der EU-Kommission 2017 wegen des Luftfrachtkartells verhängten Geldbußen sind teilweise nichtig. Die übrigen blieben bestehen, entschied das Gericht der Europäischen Union (EuG) am Mittwoch in Luxemburg. Die Kommission hatte wegen verbotener Preisabsprachen gegen mehrere Fluggesellschaften Bußgelder in Millionenhöhe verhängt. (Az. T-323/17 u.a.)
Den ersten Beschluss dazu aus dem Jahr 2010 kassierte das Gericht später wegen eines Begründungsmangels. 2017 verhängte die Kommission die Strafen mit einem zweiten Beschluss noch einmal, in Höhe von insgesamt 776 Millionen Euro. Dagegen klagten die Airlines erneut.
Diesmal entschied das Gericht, dass ein Teil der Geldbußen - unter anderem für Singapore Cargolux, Air France-KLM und Singapore Airlines - bestehen bleibt. Andere, beispielsweise für British Airways und Cathay Pacific, wurden dagegen teilweise für nichtig erklärt und entsprechend leicht geändert. Begründet wurde dies mit verschiedenen Mängeln an dem Beschluss, etwa weil ein Teil des strittigen Verhaltens verjährt war.
Auch die Lufthansa und ihre Tochter Swiss International hatten sich an den Klagen beteiligt, ihnen war aber wegen der Kronzeugenregelung bereits 2010 und 2017 erneut die Geldbuße erlassen worden. Daran änderte das Gericht nichts.
A.Clark--AT