- Treffen mit Biden: Chinas Präsident Xi wirbt für stabile Beziehungen zu den USA
- Trump nominiert Fracking-Unternehmer Chris Wright als Energieminister
- Treffen Biden-Xi: China will sich um "reibungslosen Übergang" zu Trump bemühen
- "Bisschen Glück gehabt": Kimmich nicht schlimmer verletzt
- Medizinischer Notfall bei Szalai überschattet Niederlande-Sieg
- Hohe Fußballkunst: Fulminante DFB-Elf stürmt zum Gruppensieg
- Melsungen mit Ausrufezeichen gegen Meister Magdeburg
- Sorge um Adam Szalai: Bange Momente in Amsterdam
- Trumps ehemaliger Anwalt Giuliani übergibt Vermögenswerte an Klägerinnen
- Mit Wirtz gegen Bosnien und Herzegowina
- Nach "Serbien-Sprechchören": Kosovo-Spiel abgebrochen
- Super-Taifun "Man-yi" wütet auf den Philippinen - Mehr als 650.000 Menschen evakuiert
- Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken gescheitert
- Schalke: Rücktrittsforderungen und Denkzettel für Klubführung
- Anführer von Islamischem Dschihad bei israelischem Angriff in Syrien getötet
- Aus gegen den Angstgegner: Zverev verpasst Finale von Turin
- Baden-württembergischer SPD-Landeschef Stoch in Amt bestätigt
- Gesetzliche Kassen warnen vor Blockade der Krankenhausreform
- Super-Taifun "Man-yi" erreicht die Philippinen
- Grüne starten mit neuen Vorsitzenden Banaszak und Brantner in den Wahlkampf
- Nach Trump-Sieg: Xi warnt bei Apec-Gipfel vor neuer Ära des "Protektionismus"
- Skeleton: Grotheer siegt zum Auftakt
- Thüringer SPD bestätigt bisherigen Innenminister Maier als Parteichef
- "Beste Gitarre der Welt": Instrument von Noel Gallagher für 271.000 Euro verkauft
- Scholz erntet für Putin-Telefonat Kritik aus der Ukraine und von der Opposition
- Banaszak und Brantner sind neue Vorsitzende der Grünen
- Freie Wähler wählen Bundeschef Aiwanger zu Spitzenkandidat für Bundestagswahl
- Lindner zu Berichten über FDP-Planungen für "Ampel"-Aus: "Wo ist die Nachricht?"
- CDU-Politiker Wadephul zu Telefonat mit Putin: "Scholz selbst ging es mehr um PR"
- Slalom in Levi: Dürr auf dem Podest
- Banaszak will Grüne auch in nächste Bundesregierung führen
- Nach Krimi: Krawietz/Pütz im Endspiel von Turin
- CDU-Politiker Wadphul zu Telefonat mit Putin: "Scholz selbst ging es mehr um PR"
- Teheran dementiert "kategorisch" Treffen von iranischem Botschafter mit Musk
- Oppositionsführer Toscani als saarländischer CDU-Vorsitzender wiedergewählt
- Selenskyj will Krieg nächstes Jahr "mit diplomatischen Mitteln" beenden
- Franziska Brantner zur neuen Grünen-Vorsitzenden gewählt
- Deutschlandticket: Wissing will dauerhafte Lösung und sieht Länder in der Pflicht
- Nach Rassismusvorwürfen: Niederländische Regierung wendet Bruch der Koalition ab
- UN-Klimasekretär fordert von G20-Gipfel Impulse für Verhandlungen bei der COP29
- Skeleton: Enttäuschender Auftakt für deutsche Frauen
- Union kritisiert Scholz für Telefonat mit Putin: "Propaganda-Erfolg" für Moskau
- Aktivistin Neubauer ermahnt Grüne zu Engagement für Klimaschutz im Wahlkampf
- Bösartiger Tumor bei Bayern-Torhüterin Grohs
- Slalom-Auftakt in Levi: Dürr klar auf Podestkurs
- DFB bestätigt: EM-Doku kommt im Januar
- Philippinen: Hunderttausende fliehen vor gefährlichem Super-Taifun
- Grüne setzen Parteitag mit Vorstandswahl und inhaltlichen Debatten fort
- Empörung in der SPD über Berichte zu minutiösen FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- Ishiba äußert gegenüber Xi Bedenken über Situation im Südchinesischen Meer
In Frankreich dürfen Gerichtsprozesse gefilmt werden
In Frankreich dürfen ab sofort bestimmte Gerichtsprozesse gefilmt werden. Die Erlaubnis gelte für Verfahren, die ein öffentliches Interesse haben, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Dekret der Regierung. Eine entsprechende Genehmigung erteilt das Justizministerium. Das öffentliche Interesse kann demnach pädagogische, informative, kulturelle oder wissenschaftliche Gründe haben. Seit 1954 waren Filmaufnahmen von Prozessen in Frankreich grundsätzlich verboten.
Die Filmaufnahmen dürfen laut den neuen Regeln erst veröffentlicht werden, wenn ein Urteil rechtskräftig ist. Die anwesenden Personen können zustimmen, dass sie identifizierbar sind. Ansonsten müssen sie unkenntlich gemacht werden. Dies gilt in jedem Fall für Minderjährige und Sicherheitskräfte.
Die neue Regelung gilt für Gerichtsverhandlungen aller Art, von Scheidungsprozessen bis zu Verhandlungen vor dem Staatsrat. Die Aufnahmen dürfen höchstens fünf Jahre lang ausgestrahlt werden, da es ein Recht auf Vergessenwerden gibt.
In der Vergangenheit gab es nur äußerst wenige Ausnahmen vom grundsätzlichen Filmverbot in Frankreich, etwa beim Prozess gegen den NS-Kriegsverbrecher Klaus Barbie sowie bei den Prozessen zu den Pariser Attentaten 2015.
B.Torres--AT