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Freispruch in Prozess um Totschlag mit Samuraischwert in Mönchengladbach
Im Fall eines tödlichen Angriffs mit einem Samuraischwert ist ein 48-Jähriger vor dem Landgericht Mönchengladbach freigesprochen worden. Nach Auffassung der Kammer ist der Angeklagte schuldunfähig, weil er an einer schweren psychischen Störung leidet, wie ein Gerichtssprecher sagte. Da er dennoch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle, werde der Mann in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 48-Jährigen vorgeworfen, im September 2021 mit einem Samuraischwert auf einen Nachbarn eingeschlagen zu haben. Der Mann habe dadurch mehrere lebensgefährliche Schnittverletzungen erlitten, die operiert werden mussten. Auch auf den zur Hilfe eilenden Sohn habe der Angeklagte mit dem Schwert eingestochen und ihn getötet. Er starb am Tatort.
Die Anklage lautete auf Totschlag, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung. Dem tödlichen Angriff waren demnach zahlreiche Bedrohungen und Beleidigungen vonseiten des Angeklagten vorausgegangen. Da es bereits in der Vergangenheit psychische Auffälligkeiten gegeben hatte, wurde eine Sachverständige für den Prozess hinzugezogen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
A.Moore--AT