Arizona Tribune - Grünen-Politikerin Künast siegt in Prozess um Falschzitat auf Facebook

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Grünen-Politikerin Künast siegt in Prozess um Falschzitat auf Facebook
Grünen-Politikerin Künast siegt in Prozess um Falschzitat auf Facebook

Grünen-Politikerin Künast siegt in Prozess um Falschzitat auf Facebook

Die Facebook-Muttergesellschaft Meta muss konsequenter gegen Hass in ihrem Netzwerk vorgehen: Ein vielfach verbreitetes falsches Zitat müsse in allen Varianten gelöscht werden, entschied das Landgericht Frankfurt am Main am Freitag auf eine Klage der Grünen-Politikerin Renate Künast hin. Es ging um eine angebliche Äußerung zu Integration, die Künast nie getätigt hatte. (Az. 2-03 O 188/21)

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Ein Meme mit dem Zitat und Künasts Bild wurde in unterschiedlicher Form über mehrere Jahre hinweg immer wieder auf Facebook gepostet. Auch diese Varianten müsse das Netzwerk löschen, ohne dass Künast auf jeden Einzelfall hinweisen müsse, entschied das Gericht.

Da sie "konkret darauf hingewiesen hatte, dass die ihr zugeschriebene Äußerung ein falsches Zitat ist, muss sie diesen Hinweis nicht für jeden weiteren Rechtsverstoß unter Angabe der URL wiederholen", begründete das Gericht seine Entscheidung.

Das Gericht sprach Künast außerdem eine Entschädigung von 10.000 Euro zu, weil ihr Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. "Die Glaubwürdigkeit ist das Kapital eines jeden Menschen, besonders einer Politikerin. Diese Glaubwürdigkeit wird durch das Zuschreiben von Falschzitaten beschädigt."

Die Beratungsstelle HateAid, die Künast bei ihrer Klage unterstützte, sprach von einem Paradigmenwechsel. "Betroffene können sich von nun an endlich effektiv gegen digitale Verleumdungen wehren", erklärte sie.

Künast selbst erklärte, sie freue sich sehr über das Urteil. "Diese Grundsatzentscheidung, alle vorhandenen Falschzitate zu löschen, nimmt die Plattformen endlich in die Pflicht."

Erst im Februar hatte Künast vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg mit einer Verfassungsbeschwerde wegen Hasskommentaren auf Facebook gehabt. Das Karlsruher Gericht erklärte damals, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts von Politikerinnen und Politikern auch im öffentlichen Interesse liege.

Das aktuelle Urteil aus Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.

M.O.Allen--AT