Arizona Tribune - Anklage gegen Mitglied von rechtsextremer Gruppierung "Atomwaffen Division"

Börse
Goldpreis -0.21% 2567.4 $
TecDAX -1% 3352.33
SDAX 0.22% 13405.8
MDAX -0.24% 26411.07
DAX -0.28% 19210.81
Euro STOXX 50 -0.81% 4794.85
EUR/USD 0.09% 1.0543 $
Anklage gegen Mitglied von rechtsextremer Gruppierung "Atomwaffen Division"
Anklage gegen Mitglied von rechtsextremer Gruppierung "Atomwaffen Division" / Foto: ANDRE PAIN - AFP/Archiv

Anklage gegen Mitglied von rechtsextremer Gruppierung "Atomwaffen Division"

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen ein Mitglied der rechtsextremen Gruppierung "Atomwaffen Division" erhoben. Der Beschuldigte Marvin E. soll Anschläge mit Sprengsätzen und Schusswaffen in Deutschland geplant haben, wie der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Zur Umsetzung seiner Pläne kam es nicht, E. wurde am 16. September 2021 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Textgröße:

Der Generalbundesanwalt wirft ihm in seiner Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main die versuchte Gründung einer terroristischen Vereinigung sowie Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Zudem soll er gegen das Waffen- und das Sprengstoffgesetz verstoßen haben.

Marvin E. teilt demnach die Ideologie der sogenannten "Atomwaffen Division" (AWD). Diese Gruppierung wurde ursprünglich in den USA gegründet und hat seitdem weltweit Ableger gebildet. Ihre Anhänger vertreten eine rassistische, antisemitische und nationalsozialistische Weltanschauung. Durch Anschläge und Morde auf in der westlichen Welt lebende Juden, Muslime sowie andere Menschen, die nicht dem Weltbild der AWD entsprechen, will die Gruppierung die bestehende demokratische Grundordnung destabilisieren und so das Ziel einer rechtsextremistischen Herrschaftsform erreichen.

Der Angeschuldigte fasste nach Auffassung der Bundesanwaltschaft im Sommer 2021 den Entschluss, innerhalb von drei Jahren in Deutschland einen "Rassen"- und Bürgerkrieg im Sinne der AWD-Ideologie zu entfachen. Dafür sollte eine von ihm geführte "Atomwaffen Division Hessen" Anschläge mit Sprengsätzen und Schusswaffen begehen. Als Mitglieder versuchte er vor allem Menschen mit Erfahrung im Umgang mit Waffen und Pyrotechnik zu gewinnen.

Zugleich bemühte E. sich demnach, das für die Anschläge notwendige Waffenarsenal zu beschaffen. Er informierte sich über ein Schnellfeuergewehr und kaufte über das Internet verschiedene Komponenten, mit denen er mehrere sogenannte unkonventionelle Sprengvorrichtungen herstellte. Das von ihm produzierte Gemisch entfaltete den Ermittlern zufolge eine Sprengkraft ähnlich wie bei einem militärischen Sprengstoff.

Der Angeschuldigte recherchierte der Anklage zufolge bereits über mögliche Anschlagsziele und plante für die Rekrutierung von Mitgliedern seiner "Atomwaffen Division Hessen" eine Plakataktion in einer hessischen Stadt. Bevor er das Vorhaben umsetzen konnte, wurde er allerdings festgenommen. Ende Dezember 2021 übernahm die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren.

N.Walker--AT