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Giftgasangriff in Syrien 2013: Frankreichs Justiz bestätigt Haftbefehl gegen Assad
Ein französisches Berufungsgericht hat den von Frankreich erlassenen Haftbefehl gegen den syrischen Machthaber Baschar al-Assad wegen seiner mutmaßlichen Mitverantwortung für einen Giftgasangriff in Syrien 2013 bestätigt. "Dies ist ein historische Entscheidung", erklärten am Mittwoch mehrere Anwälte der Nebenkläger in Paris, unter ihnen Opfer der Gasangriffe und Nichtregierungsorganisationen.
"Es ist das erste Mal, dass ein nationales Gericht anerkennt, dass die Immunität eines amtierenden Staatsoberhaupts nicht absolut ist", betonten die Anwälte Clémence Bectarte, Jeanne Sulzer und Clémence Witt. Damit werde der Weg frei für einen Prozess gegen Assad in Frankreich. Nach Informationen aus Justizkreisen handelt es sich um den ersten Haftbefehl, der gegen einen amtierenden Staatschef eines anderen Landes ausgestellt wurde.
Das Berufungsgericht folgte damit nicht der Anti-Terrorstaatsanwaltschaft, welche die Aufhebung des Haftbefehls mit Verweis auf die Immunität Assads gefordert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, dass diese Immunität bislang nur vor internationalen Gerichten aufgehoben worden sei.
Zwei Jahren nach Beginn des Bürgerkrieges in Syrien waren bei einem verheerenden Sarin-Angriff im Jahr 2013 in der Region Ghuta etwa 1400 Menschen getötet worden. Französische Untersuchungsrichter ermitteln seit 2021 zu den Umständen des Angriffs. Mehrere Opfer-Organisationen hatten Klage gegen die syrische Führung eingereicht und dazu zahlreiche Zeugenaussagen sowie Fotos und Videos vorgelegt.
Im November 2023 hatte die französische Justiz dann vier Haftbefehle wegen Verdachts auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen: Neben Assad betreffen diese auch dessen Bruder Maher, den Chef einer syrischen Eliteeinheit sowie zwei syrische Generäle. Ein Prozess in Frankreich wäre in den kommenden Jahren auch in Abwesenheit der Angeklagten möglich.
W.Stewart--AT