- Trump: TV-Mediziner Dr. Oz soll Spitzenposten im US-Gesundheitswesen bekommen
- Ugandischer Oppositionspolitiker Besigye laut seiner Ehefrau "entführt"
- Neuer Test von Starship-Rakete im Beisein Trumps - diesmal kein Rückholmanöver
- Pleite im Davis Cup: Nadals Karriere endet ohne Krönung
- "Wahnsinn": Elfmeter weckt EM-Erinnerungen bei Nagelsmann
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen erzielt
- Mega-Rakete Starship in Texas zu neuem Testflug abgehoben
- USA erkennen Edmundo González Urrutia als gewählten Präsidenten Venezuelas an
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen
- Nmecha-Tor reicht nicht: Deutsche B-Elf mit Remis in Ungarn
- Trotz Niederlagenserie: Guardiola verlängert wohl bei City
- Biden verpasst erstes G20-Gruppenfoto - Fototermin am Dienstag wiederholt
- Trump nominiert China-Kritiker Lutnick zum US-Handelsminister
- Nadal nach Niederlage: "Vermutlich mein letztes Spiel"
- Tausende demonstrieren in Tiflis gegen Wahlsieg von Regierungspartei
- Zeitung: Staatsanwalt offen für Einfrieren des Schweigegeldverfahrens gegen Trump
- Remis in Frankreich: U21 bleibt 2024 ungeschlagen
- Putin lockert Regeln zu Einsatz von Atomwaffen - Kritik von Washington und Kiew
- Afghanische Aktivistin Nila Ibrahimi mit Kinder-Friedenspreis ausgezeichnet
- Scholz verliert in SPD an Rückhalt - hält sich aber bedeckt
- Schnelles Karriereende möglich: Nadal verliert Auftakteinzel
- Netanjahu: Israel bietet fünf Millionen Dollar für jede freigekommene Geisel
- Scholz hält sich in Kandidatenfrage bedeckt - "gemeinsam erfolgreich"
- Videospiel "Minecraft" soll in Freizeitparks zum Leben erweckt werden
- Schäden an zwei Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Ukraine greift Russland mit ATACMS-Raketen an - Moskau droht mit Antwort
- Arbeitskräfte gesucht: Spanien erleichtert Zuwanderung
- US-Republikanerin will Trans-Abgeordneter Zugang zu Damentoilette verwehren
- CDU-Vertreter warnen vor Koalition mit der FDP - Liberale verärgert
- Frankreich schickt letzten Atommüll zurück nach Deutschland
- CDU-Politiker nehmen Pistorius ins Visier: Spott über "Rettungsanker" der SPD
- Curling-EM: Deutschland löst WM-Ticket
- G20-Gipfel in Rio: Scholz warnt Xi vor Eskalation des Ukraine-Kriegs
- "Meine Familie und mich schützen": Wanderwitz kandidiert nicht mehr für Bundestag
- Zwei Säuglinge tot in Wohnung in Sachen-Anhalt gefunden: Mutter in Untersuchungshaft
- Polizei räumt Protestcamp gegen Tesla-Erweiterung in Brandenburg
- Lawrow droht mit "entsprechender" Antwort auf ATACMS-Beschuss
- Spanisches Königspaar besucht erneut Überschwemmungsgebiet
- Schäden an Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Handgranatenwurf auf Friedhof: Zwei weitere Männer nahe Stuttgart festgenommen
- Attentäter Breivik will 13 Jahre nach Massaker vorzeitige Haftentlassung
- Studie der Regierung sieht großes Potenzial für Solaranlagen an Fernstraßen
- Faeser fordert nach Durchtrennen von Kabel besseren Schutz kritischer Infrastruktur
- Ermittler finden zwei tote Neugeborene in Wohnung in Sachen-Anhalt
- ARD und ZDF ziehen erneut für höheren Rundfunkbeitrag vor Bundesverfassungsgericht
- 1000 Tage Ukraine-Krieg: Kiew und Moskau wollen nicht aufgeben
- FDP will Bundestagsabstimmung über Taurus - Linke verlangt Regierungserklärung
- SPD-Spitze bringt Scholz-Debatte nicht unter Kontrolle - Kanzler-Rückhalt schwindet
- BGH: Unzulässige Bankgebühren können noch nach Jahren zurückgefordert werden
- Russische Zentralbank will an geldpolitischem Kurs gegen Inflation festhalten
Gericht: Muslimin hat keinen Anspruch auf Ausnahme von Verhüllungsverbot am Steuer
Eine Autofahrerin muslimischen Glaubens hat keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer mittels Ausnahmegenehmigung. Das Verhüllungsverbot sichere unter anderem die Erkennbarkeit von Fahrern bei automatisierten Verkehrskontrollen, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster am Freitag laut einer Mitteilung. Der Berufungsklage der Frau wurde aber teilweise stattgegeben, weil die zuständige Straßenverkehrsbehörde die Ablehnung der Ausnahmegenehmigung bislang nicht fehlerfrei begründet hatte. Sie soll deshalb erneut über den Antrag entscheiden.
Die Muslimin aus Neuss bei Düsseldorf wollte mit ihrer Klage anerkannt bekommen, dass sie per Ausnahmeregelung mit einer Gesichtsverschleierung Auto fahren darf. Dabei zielte sie darauf, mit einem sogenannten Niqab zu fahren, der nur die Augen erkennen lässt. Das Verhüllungsverbot hält die Klägerin wegen Verstoßes gegen ihre Religionsfreiheit für verfassungswidrig. In erster Instanz scheiterte sie mit ihrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Laut Straßenverkehrsordnung darf beim Autofahren das Gesicht nicht so verdeckt sein, dass es nicht mehr erkennbar ist. Ausnahmegenehmigungen sind aber möglich. Sie können etwa "individuelle Belange" berücksichtigen, wie das OVG erklärte. Eine solche Ausnahmegenehmigung beantragte die Autofahrerin muslimischen Glaubens. Die Bezirksregierung Düsseldorf lehnte den Antrag aber ab.
Wie das OVG erklärte, soll mit dem Verhüllungsverbot gesichert werden, dass ein Mensch am Steuer erkennbar ist und somit seine Identität bei automatisierten Verkehrskontrollen festgestellt werden kann. "Außerdem schützt es die Rundumsicht des Kraftfahrzeugführers", erklärte das Gericht weiter.
Damit dient das Verbot im Vergleich zur Religionsfreiheit dem Schutz hochrangiger Güter wie Leben oder Gesundheit. Die Religionsfreiheit könne demgegenüber keinen allgemeinen Vorrang beanspruchen.
Die Begründung der Bezirksregierung für die Ablehnung verfehlte laut Gerichtsurteil aber diesen Verbotszweck. Die Behörde begründete ihre Ablehnung damit, dass das Verhüllungsverbot die nicht sprachliche Kommunikation im Straßenverkehr sicherstellen soll, was mit einem Niqab nicht gewährleistet sei. Die Annahme der Behörde, dass ein Niqab die Rundumsicht beeinträchtige, treffe "in dieser Allgemeinheit" nicht zu. Davon habe sich der Senat in der mündlichen Verhandlung überzeugen können.
Daneben wies das Gericht darauf hin, dass die Behörde bislang nicht berücksichtigt habe, inwiefern das Führen eines Fahrtenbuchs die Identitätsfeststellung des Fahrenden alternativ sichern könnte. Die Behörde soll deshalb nochmals über den Antrag entscheiden. Die Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.
A.Clark--AT