- "Charlie Hebdo" startet Karikaturenwettbewerb gegen religiösen Einfluss
- Kreise: Argentinien tritt nun doch globaler Allianz gegen den Hunger bei
- Trump bekräftigt Plan zum Einsatz von Militär gegen Einwanderer
- Nagelsmann erfreut: "Gutes Zeichen" von Szalai
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt - Höhere Kosten erwartet
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann wird "viel" wechseln
- Scholz bleibt bei Nein zu Taurus-Lieferung - Ukraine soll KI-Drohnen bekommen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft
- Rund anderthalb Millionen Kubikmeter Sand als Sturmflutschutz vor Sylt aufgespült
- Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundesagrarminister
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Drängen zu mehr Schwung in Schlusswoche von UN-Klimakonferenz
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- 13-Jähriger verunglückt mit gestohlenem Auto - vier weitere Jugendliche an Bord
- CSU-Chef Söder: Zeit von Bundeskanzler Scholz "ist vorbei"
- Außergerichtliche Einigung: Riemann kehrt bei Bochum zurück
- BGH: Mutmaßlicher Russland-Spion bleibt wegen weiterer Vorwürfe in Untersuchungshaft
- Polizei ermittelt nach Einbruch auf Gelände von Schloss Windsor
- US-Musiklegende Quincy Jones posthum mit Ehren-Oscar ausgezeichnet
- Exfrau vor Haus aufgelauert und getötet: Mordanklage gegen 50-Jährigen in Berlin
- Scholz-Telefonat mit Putin stößt in EU teils auf Kritik
"Massive" politische Einflussnahme: Vergabe der 5G-Frequenzen war rechtswidrig
Die Vergabe der 5G-Mobilfunknetzfrequenzen im Jahr 2019 durch die Bundesnetzagentur war einem Gerichtsurteil zufolge rechtswidrig. Das Bundesverkehrsministerium unter dem damaligen Minister Andreas Scheuer (CSU) habe "massiv" und "rechtswidrig" Einfluss auf die Netzagentur genommen, erklärte das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Klagen kleinerer Mobilfunkanbieter, um die Netzinfrastruktur zu niedrigeren Preisen mitnutzen zu können, müssen demnach nun neu verhandelt werden. (Az 1 K 1281/22 (vormals 9 K 8489/18) und 1 K 8531/18)
Im Detail geht es um eine von kleineren Mobilfunkanbietern geforderte sogenannte Diensteanbieterverpflichtung: Die großen Anbieter mit eigenem Netz - namentlich die Telekom, Vodafone und Telefónica - würden damit verpflichtet, kleineren Anbietern, die nicht über eigene Netzinfrastruktur verfügen, zu regulierten Preisen die Nutzung der Netze zu erlauben. Medienberichte in den vergangenen Jahren hatte bereits nahegelegt, dass Minister Scheuer dies gezielt verhinderte.
Tatsächlich sehen die 2018 von der Bundesnetzagentur festgelegten Regeln lediglich vor, dass die großen Anbieter mit den kleineren über die Mitnutzung verhandeln müssen. In der Praxis führt dies dazu, dass noch heute kleinere Mobilfunkanbieter 5G-Tarife nur zu höheren Preisen anbieten können. Der fehlende Wettbewerb hat allgemein höhere Mobilfunkpreise in Deutschland zur Folge.
Kleinere Anbieter hatten wiederholt gegen die Vergaberegeln geklagt, scheiterten damit jedoch zunächst unterinstanzlich. 2021 entschied das Bundesverwaltungsgericht dann anders und verwies den Fall zurück nach Köln. Das dortige Verwaltungsgericht solle prüfen, ob die Bundesnetzagentur in ihrer Entscheidung befangen gewesen sei, denn es gebe Anhaltspunkte für unzulässige Einflussnahme seitens der Politik.
Das Kölner Gericht bestätigte diese Vorwürfe in seinem am Montag ergangenen Urteil. Die Einflussnahme von Scheuers Ministerium (BMVI) ist demnach erwiesen und war so nachdrücklich, dass die EU-rechtlich garantierte Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur geschädigt wurde, wie das Gericht ausführte. Es liege nahe, dass Bundesnetzagentur ihre Entscheidung "ohne die massive Einflussnahme durch das BMVI im Einzelnen anders ausgestaltet hätte".
R.Lee--AT