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Mord bei fingiertem Drogengeschäft in Hamburg: Lange Haftstrafen für junge Männer
Mord bei fingiertem Drogengeschäft in Hamburg: Lange Haftstrafen für junge Männer / Foto: Odd ANDERSEN - AFP/Archiv

Mord bei fingiertem Drogengeschäft in Hamburg: Lange Haftstrafen für junge Männer

Nach dem Mord an einem 35-Jährigen bei einem fingierten Drogengeschäft ist ein 20-Jähriger in Hamburg zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Ein 19 Jahre alter Mitangeklagter wurde nach Angaben des Landgerichts in der Hansestadt vom Freitag unter anderem wegen versuchten Totschlags zu einer Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Das Opfer war im Januar erstochen worden.

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Das Verbrechen ereignete sich laut Staatsanwaltschaft am 20. Januar im Stadtteil Neuallermöhe. Der Anklage zufolge sollen die Angeklagten den getöteten 35-Jährigen unter dem Vorwand zu einem Treffen gelockt haben, ihm Drogen für 9000 Euro verkaufen zu wollen. Dabei bedrohten sie jedoch ihn und seinen Begleiter mit einem Messer und forderten das Bargeld.

Als sich die beiden in die Falle gelockten Männer wehrten sowie Zeugen hinzukamen, eskalierte laut Anklage die Situation. Während der jüngere Angeklagte von dem Begleiter des Getöteten abließ, stach der ältere Beschuldigte auf den 35-Jährigen ein. Dieser wurde so schwer verletzt, dass er einige Tage später starb.

Der 19-Jährige wurde bereits kurz nach der Tat gefasst. Der 20-Jährige wurde einige Tage später von Zielfahndern im schleswig-holsteinischen Geesthacht festgenommen.

Der 19-Jährige soll außerdem im Juli vergangenen Jahres in Hamburg einen Betrunkenen beraubt und diesem mit Wucht gegen den Kopf getreten haben. Das Landgericht sprach ihn nun des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, des versuchten Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung und des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Der 20-Jährige wurde des Mordes in Tateinheit mit versuchtem besonders schweren Raub mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. Das Urteil fiel bereits am 19. August. Beide Angeklagte legten Revision dagegen ein.

E.Rodriguez--AT