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Lange Haftstrafe für Lebensberater in Baden-Württemberg wegen Vergewaltigungen
Lange Haftstrafe für Lebensberater in Baden-Württemberg wegen Vergewaltigungen / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Lange Haftstrafe für Lebensberater in Baden-Württemberg wegen Vergewaltigungen

Wegen Geiselnahme und mehrerer Vergewaltigungen ist ein sogenannter Lebensberater aus Baden-Württemberg zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Mosbach verhängte gegen den 38-Jährigen am Montag eine Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren. Das Gericht stellte fest, dass er mehrere Frauen in seinem Haus sexuell missbraucht und körperlich misshandelt habe.

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Insgesamt sprach es den Mann der Geiselnahme in Tateinheit mit vierfacher Vergewaltigung und mit Körperverletzungsdelikten schuldig. Außerdem wurde er wegen Vergewaltigung in zehn Fällen, teilweise in Tateinheit mit Körperverletzungsdelikten, sexueller Nötigung sowie mehreren weiteren Körperverletzungsdelikten verurteilt.

Der Fall hatte in Baden-Württemberg für großes Aufsehen gesorgt, nachdem die Ermittler dem Angeklagten vor knapp zwei Jahren auf die Spur gekommen waren. Laut Anklage soll der Mann gezielt Kontakt zu jungen Frauen aufgenommen und diese systematisch verunsichert haben. Dann habe er sie in sein Haus in Walldürn eingeladen und sei gewalttätig geworden. Um ihren Widerstand zu brechen, soll er die Frauen zusätzlich mit Worten erniedrigt haben. Die Taten wurden demnach zwischen September 2019 und Oktober 2022 begangen.

Einige der Frauen nahm der Mann zeitweise als Geiseln. Im Oktober 2022 gelang es einer dieser Frauen, einen Notruf abzusetzen. Wie die Staatsanwaltschaft Mosbach damals mitteilte, konnte sie eine Bekannte verständigen, die wiederum die Polizei alarmierte und angab, dass ihre Freundin um ihr Leben fürchte.

Daraufhin wurden die Wohnräume des Manns in Walldürn durchsucht und er selbst festgenommen. Der Prozess gegen ihn begann Anfang Februar. Auch sein jüngerer Bruder war in Mosbach angeklagt. Der 25-Jährige wurde nun wegen Beihilfe zu drei Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

L.Adams--AT