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Hafturteil gegen früheren Schulleiter aus Hessen wegen Missbrauchs rechtskräftig
Hafturteil gegen früheren Schulleiter aus Hessen wegen Missbrauchs rechtskräftig / Foto: Thomas Lohnes - AFP/Archiv

Hafturteil gegen früheren Schulleiter aus Hessen wegen Missbrauchs rechtskräftig

Ein früherer Grundschullehrer und Schulleiter aus Hessen, der über Jahre Hinweg Kinder und Jugendliche sexuell missbrauchte, muss deswegen ins Gefängnis und wird anschließend in der Sicherungsverwahrung untergebracht. Das Urteil des Landgerichts Fulda ist rechtskräftig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte im Juni 2023 eine Haftstrafe von sieben Jahren verhängt. (Az. 2 StR 412/23)

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Es sah als erwiesen an, dass der damals 48 Jahre alte Pädagoge über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren zwischen Ende der 90er Jahre und dem Jahr 2020 rund 90 Sexualdelikte begangen hatte. Es gab dem Fuldaer Urteil zufolge rund 30 Opfer. Die Verbrechen beging der Angeklagte demnach im schulischen wie im privaten Umfeld, wo er als Leiter mehrerer Chöre tätig war.

Der Prozess gegen ihn begann im Februar 2023 und wurde in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Mit dem Urteil vom Juni 2023 wurde der Mann wegen zahlreicher Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen und wegen des Besitzes und der Herstellung von kinderpornografischem Material verurteilt.

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Hinweis aus den USA, weil der Mann Kinderpornografie weitergegeben haben soll. Bei der Auswertung von Datenträgern, die bei einer Durchsuchung seiner Wohnung gefunden worden waren, ergaben sich dann die Hinweise auf die Missbrauchstaten. Der Mann kam in Untersuchungshaft.

Gegen das Urteil aus Fulda legte er Revision beim BGH ein, um es überprüfen zu lassen. Dieser erklärte nun, dass er den "umfangreichen Schuldspruch" in zwei Punkten korrigiert habe. Eine Einzelstrafe sei dabei entfallen.

Das änderte aber nichts an der Verurteilung zu der Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren. Auch die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung sei rechtskräftig. Die weitergehende Revision des früheren Lehrers wurde vom BGH verworfen.

M.Robinson--AT