- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Erste SPD-Abgeordnete für Pistorius - der sieht "keinen Automatismus"
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Massiver russischer Angriff auf die Ukraine - Kritik an Scholz' Telefonat mit Putin
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
- Grüne starten mit Kanzlerkandidat Habeck und neuer Parteispitze in den Wahlkampf
- Russland greift Ukraine massiv wie selten an - Scholz verteidigt Putin-Telefonat
- Grüne küren Habeck zum Kanzlerkandidaten
- Slalom: Straßer Siebter in Levi
- Habeck zu Kanzlerkandidatur: Ich will Verantwortung suchen
- Spitzen des Staates gedenken an Volkstrauertag den Toten von Krieg und Diktatur
- K-Frage: Scholz will mit SPD in Wahlkampf ziehen und gewinnen
- Scholz verteidigt sein Telefonat mit Putin
- Neue israelische Luftangriffe im Libanon und im Gazastreifen
- Sechs Tote bei schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
- SPD und Grüne empört nach Berichten zu FDP-Planungen für "Ampel"-Aus
- 迪拜棕榈岛索菲特美憬阁酒店: 五星級健康綠洲
- Baerbock zu Habeck: Ich will Dich als Kanzler
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Пятизвездочный велнес-оазис
- Atommacht Indien testet erstmals Hyperschallrakete
- The Retreat Palm Dubai MGallery by Sofitel: Eine Fünf-Sterne-Wellness-Oase!
- Erster SPD-Bundestagsabgeordneter fordert Pistorius als Kanzlerkandidaten
- Dressur-Weltcup: Werth und Wendy begeistern in Stuttgart
- Dänin zur neuen Miss Universe gekürt
- Xi warnt mit Blick auf Taiwan vor Überschreiten von "roter Linie"
- Vier Monate nach Wahlprotesten in Venezuela: Mehr als 200 Festgenommene wieder frei
- Tödlicher Stichwaffenangriff in Baden-Württemberg: Verdächtiger in Untersuchungshaft
- Drohende Streiks: Tarifverhandlungen für Ärzte an kommunalen Kliniken gescheitert
- Umfrage: Klare Mehrheit der SPD-Anhänger für Pistorius als Kanzlerkandidat
- Evakuierung von fast 14.000 Menschen wegen möglicher Weltkriegsbomben in Osnabrück
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident will sich Mehrheit sichern
- Drei Festnahmen nach Angriff auf Netanjahus Anwesen in Israel
- Ukraine meldet "einen der heftigsten" Luftangriffe Russlands
Verfassungsrichter begrüßen Pläne für Schutz vor politischer Einflussnahme
Die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht haben positiv auf eine Initiative von Ampel-Koalition und Union für einen besseren Schutz des Gerichts vor politischer Einflussnahme reagiert. Das Bundesverfassungsgericht begrüße das Bestreben des Gesetzgebers, "die Funktionsbedingungen der Verfassungsgerichtsbarkeit zu sichern", hieß es in einer am Donnerstag veröffentlichten Stellungnahme des sogenannten Plenums. Ihm gehören alle 16 Verfassungrichter und -richterinnen an.
"Die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes haben Stellung und Struktur des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1949 maßgeblich in Ermangelung unmittelbarer institutioneller Vorläufer in der deutschen Verfassungsrechtstradition nur in Ansätzen ausgeformt", führten die Juristinnen und Juristen aus. 75 Jahre später "ist eine nähere verfassungsrechtliche Konturierung des Bundesverfassungsgerichts möglich und überzeugend".
Ein solcher Schritt liege auch deshalb nahe, "weil ein Blick über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zeigt, dass sich autokratische Bestrebungen auch und gerade gegen die Verfassungsgerichtsbarkeit als Garantin einer freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung richten können", gaben die Richterinnen und Richter zu bedenken.
Die Initiative von Ampel-Koalition und Union sieht unter anderem vor, bestimmte Strukturen des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Dazu gehören der Status des Gerichts, die Aufteilung in zwei Senate, die Zahl der Richterinnen und Richtern sowie die maximale Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren.
Diese Festlegungen sind bisher in einem Gesetz geregelt, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann. Für Grundgesetzänderungen hingegen sind Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat nötig. Gegen eine Überführung der Regeln ins Grundgesetz "erhebt das Bundesverfassungsgericht keine Einwendungen", hieß es in der Stellungnahme.
Gewählt werden die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat - das steht ebenfalls im Grundgesetz. Nicht festgeschrieben ist dort aber, dass die Wahl mit Zwei-Drittel-Mehrheit erfolgen muss. Das steht nur im Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Das Gleiche gilt für ähnliche Regelungen etwa zur Wahl der Präsidentinnen und Vizepräsidenten.
Überlegungen, auch diese Vorschriften ins Grundgesetz zu übernehmen, wollte das Gerichtsplenum nicht kommentieren. Hier seien "für die gegenläufigen Positionen jeweils gut nachvollziehbare Argumente vorgebracht worden".
Die Argumente fußten "nicht zuletzt auf unterschiedlichen prognostischen Einschätzungen über künftige politische Mehrheitsbildungen, zu denen auch dem Bundesverfassungsgericht keine weitergehenden Erkenntnismöglichkeiten zur Verfügung stehen", hieß es weiter. "Vor diesem Hintergrund sieht das Bundesverfassungsgericht insoweit von einer Stellungnahme ab."
Politikerinnen und Politiker von Ampel-Koalition hatten monatelang mit Unionsvertretern über die geplanten Änderungen verhandelt. Hintergrund sind Entwicklungen einer Aushöhlung des Rechtsstaats in anderen Ländern wie Polen oder Ungarn und das Erstarken der AfD, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft.
Y.Baker--AT