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Haftstrafe für Mitarbeiterin von Kölner Ausländeramt in neuem Schleuserprozess
Haftstrafe für Mitarbeiterin von Kölner Ausländeramt in neuem Schleuserprozess / Foto: Damien MEYER - AFP/Archiv

Haftstrafe für Mitarbeiterin von Kölner Ausländeramt in neuem Schleuserprozess

In einem neuen Prozess um die Unterstützung einer Schleuserbande ist eine frühere Mitarbeiterin des Kölner Ausländeramts am Mittwoch zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht in Köln nach Angaben einer Sprecherin während der Neuverhandlung über das Strafmaß nach teils erfolgreicher Revision der Angeklagten beim Bundesgerichtshof. In einem ersten Verfahren war die 61-Jährige wegen Urkundenfälschung im vergangenen Jahr zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden.

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Ebenfalls neu verhandelt wurde am Mittwoch das Strafmaß im Fall von zwei Mitgliedern jener Bande, der die Frau beim Einschleusen von Ausländern geholfen hatte. Ein 34-Jähriger wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Haft unter anderem wegen Einschleusens von Ausländern sowie zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft in einem weiteren Komplex verurteilt. Ein 39-Jähriger bekam eine zur Bewährung ausgesetzte zehnmonatige Haftstrafe.

Die Frau und drei Mitglieder der Bande waren im Juli 2023 vom Landgericht Köln verurteilt worden. Ein Beschuldigter verzichtete auf Rechtsmittel, die anderen gingen in Revision. Der Bundesgerichtshof hob die Urteile gegen sie teils auf, wobei es aber nur um die Strafzumessung in einzelnen Anklagepunkten ging. Die Schuldsprüche wurden trotzdem rechtskräftig.

T.Sanchez--AT