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Rechtsextreme Gruppe: Haftbefehl gegen siebten Beschuldigten in Sachsen in Vollzug
Nach der Zerschlagung der mutmaßlich rechtsextremistischen Gruppe Sächsische Separatisten ist der Haftbefehl gegen einen siebten Beschuldigten vollstreckt worden. Der Haftbefehl gegen den AfD-Politiker Kurt H. wurde am Mittwoch in Leipzig in Vollzug gesetzt, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.
Bei einer Razzia in Sachsen und Polen waren am Dienstag acht mutmaßliche Mitglieder der Gruppe festgenommen worden. Bei der Festnahme von Kurt H. fielen Medienberichten zufolge Schüsse. Er soll am Kiefer verletzt und in einer Klinik behandelt worden sein.
Gegen sieben der Beschuldigten wurde nunmehr der Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Die Vorführung eines weiteren, in Polen festgenommenen Beschuldigten beim Ermittlungsrichter stand noch aus. Sie sollte nach dessen Überstellung aus Polen erfolgen. Ein konkreter Termin war der Bundesanwaltschaft wegen des laufenden Auslieferungsverfahrens noch nicht bekannt.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft lehnen die Gruppenmitglieder die freiheitlich-demokratische Grundordnung ab und gehen vom unausweichlichen "Kollaps" staatlicher und gesellschaftlicher Strukturen in Deutschland an einem "Tag X" aus.
Dies hätten sie zur Errichtung eines am Nationalsozialismus orientierten Gemeinwesens nutzen wollen. Die Gruppe habe geplant, mit Waffengewalt Gebiete in Sachsen und womöglich auch in anderen ostdeutschen Ländern zu erobern. Von ihnen unerwünschte Menschen hätten von dort "entfernt" werden sollen, notfalls durch ethnische Säuberungen.
Drei der Festgenommenen haben Verbindungen zur AfD. Neben H., ein AfD-Stadtrat aus dem sächsischen Grimma und Kreisvorstand der AfD im Landkreis Leipzig, trifft dies auf Hans-Georg P. und Kevin R. zu. Am Mittwoch beschloss der Landesvorstand der sächsischen AfD den sofortigen Entzug der Mitgliedsrechte und den Parteiausschluss der drei Männer. Nach Angaben der Spitze der Bundespartei sollte beim zuständigen Landesschiedsgericht ein Parteiausschluss der drei beantragt werden.
N.Walker--AT