- Klingbeil stützt Scholz - SPD spitzt Wahlkampf auf Kritik an Merz zu
- Vertreter der Ölindustrie bei UN-Klimakonferenz in Aserbaidschan
- Merz will Deutschlandticket auch langfristig erhalten
- Bundesverfassungsgericht urteilt Ende November über Strompreisbremse
- Bundestag sagt Sitzungswoche Ende November ab - keine Vorlagen nach Ampel-Aus
- 43-jähriger mutmaßlicher Serienvergewaltiger in Hessen festgenommen
- Tyson ohrfeigt Paul: "Jetzt ist es persönlich!"
- Rätselhaftes Robbensterben auf Rügen: Todesursache laut Ermittlungsbehörden unklar
- Sprengkörper in Kassel und Hannover unschädlich gemacht - Evakuierungen
- Deutschlandticket: SPD erleichtert über Signal der Zustimmung aus der Union
- Ukraine: Eine Tote bei russischem Angriff auf Hafenstadt Odessa
- Tarifeinigung: Gebäudereiniger bekommen ab Januar mehr Geld
- Berlin: Hisbollah fährt Desinformationskamapgne gegen deutsche Unifil-Soldaten
- Wieder nach Verlängerung: Draisaitls Oilers siegen weiter
- NFL: Eagles weiter im Aufwind
- Trump will Impfgegner Robert F. Kennedy Jr. zum US-Gesundheitsminister machen
- Teilergebnisse: Linksbündnis von Sri Lankas Präsident gewinnt Parlamentsmehrheit
- NBA: Mavericks stolpern auch bei Kleber-Rückkehr
- Sinner begeistert - und bleibt entspannt beim Doping-Verfahren
- Baumann vor zweitem Länderspiel
- "Wie dumm bist du?!" Brandt schlägt Havertz im Freunde-Quiz
- Erste Ergebnisse: Präsidentenbündnis steht bei Parlamentswahl in Sri Lanka vor Erdrutschsieg
- Klage gegen Kanye West: "Antisemitische Tiraden" bei US-Rapper "an der Tagesordnung"
- Bundesweiter Vorlesetag mit zahlreichen Aktionen
- Bundestag debattiert über Folgen der Teil-Legalisierung von Cannabis
- Grüne beginnen Parteitag in Wiesbaden
- Zeitung: Musk trifft Irans UN-Botschafter an geheimem Ort zu Gesprächen
- Impfgegner Robert F. Kennedy Jr. soll US-Gesundheitsminister werden
- Israel verstärkt Angriffe auf Hisbollah-Ziele im Libanon
- Trump nominiert Robert F. Kennedy Jr. als Gesundheitsminister
- Hochrisikopartie in Paris: Israels Gastspiel weitgehend ruhig
- Trotz Absagewelle: England vor direktem Aufstieg
- Nächster Dämpfer für Belgien: Druck auf Tedesco wächst
- Edwards glänzt: Bayern demontiert Alba in der EuroLeague
- Sinner macht Gruppensieg perfekt - Aus für Medwedew
- Löwen und Gummersbach im Viertelfinale - Knorr gibt Comeback
- Afghanistan-Ausschuss: Scholz mahnt Lehren an - Kramp-Karrenbauer räumt Fehler ein
- Schweizer Bundesgericht bestätigt Yoko Ono als Eigentümerin von John Lennons Luxusuhr
- Lehren aus Afghanistan: Scholz mahnt realistische Ziele bei Auslandseinsätzen an
- LeBron James: "Spiele nicht, bis die Räder abfallen"
- Nach Wahl in Sachsen: CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen
- DFB-Team: Baumann gegen Bosnien im Tor
- CDU und SPD beschließen Aufnahme von Koalitionsverhandlungen in Sachsen
- Trump nominiert treue Verbündete - Kandidaten für Finanzen und Handel stehen aus
- Klage gegen LNG-Terminalschiff in Lubmin scheitert vor Bundesverwaltungsgericht
- Initiative zu Entkriminalisierung von Abtreibung - Union kündigt Widerstand an
- Österreich trotz interner Unruhen auf Aufstiegskurs
- Union kündigt Widerstand gegen Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs an
- Betreiber: Gasspeicher fast vollständig befüllt
- Bundesgerichtshof bestätigt in Hamburg verhängte Haftstrafe gegen IS-Rückkehrerin
Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Lebensgefährtin in Hessen
Das Landgericht im hessischen Fulda hat gegen einen 59-Jährigen wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann gilt als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Januar in Alheim seine Freundin erstochen hatte.
Wegen einer schizodepressiven Erkrankung war er zum Tatzeitpunkt davon überzeugt, dass seine Lebensgefährtin für seine - aus seiner Sicht - ausweglose Situation verantwortlich sei. Nachdem sie ins Bett gegangen war, stach er gegen 05.00 Uhr morgens mit einem 20 Zentimeter langen Messer gezielt in ihren Oberkörper. Die Frau verblutete innerhalb kurzer Zeit.
Die Staatsanwaltschaft klagte den Mann ursprünglich wegen Mordes an. Das Gericht sprach ihn wegen seiner Schuldunfähigkeit frei und ordnete seine Unterbringung an.
H.Gonzales--AT