- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann nimmt Rücksicht
- Spezialkräfte beenden Irrfahrt mit gestohlenem Rettungswagen von Hamburg nach Kiel
- Unicef: Mehr als 650 Kinder im Ukraine-Krieg getötet - Warnung vor psychischen Schäden
- Baerbock begrüßt US-Entscheidung zu ukrainischem Waffeneinsatz gegen Russland
- Ukrainischer Botschafter begrüßt Erlaubnis von Waffen mit größerer Reichweite
- Teilergebnisse: Wähler in Gabun stimmen mit großer Mehrheit für neue Verfassung
- Esken sieht Scholz' Kandidatur als "beschlossene Sache" - Debatte geht weiter
- Exporte aus Deutschland im dritten Quartal leicht gestiegen
- Schulen in Indiens Hauptstadt Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- NHL: Grubauer verliert bei Comeback
- Habeck wirbt auf UN-Klimakonferenz für Ausbau des Emissionshandels
- NFL: Chiefs mit erster Niederlage
- NBA: Schröders Nets verlieren erneut
- DB führt ab Januar neuen Sparpreis für Geschäftsreisende ein
- Trump nominiert Republikaner Brendan Carr als Leiter der US-Medienaufsichtsbehörde
- BGH spricht Grundsatzurteil zu Schadenersatz nach Datendiebstahl bei Facebook
- CDU und SPD in Sachsen starten Koalitionsverhandlungen für Minderheitsregierung
- Woche der Entscheidungen beginnt auf UN-Klimakonferenz in Baku
- Vertreter wichtiger Industrie- und Schwellenländer verhandeln bei G20-Gipfel
- Biden erlaubt Kiew Einsatz von Waffen mit größerer Reichweite gegen Russland
- Tausende protestieren in Slowakei gegen Regierung von Ministerpräsident Fico
- Biden: Niemand kann Energiewende in den USA rückgängig machen
- Regierungspartei im Senegal erklärt sich zur Siegerin der Parlamentswahl
- Löw: "Fehler" nach WM 2018 nicht aufgehört zu haben
- Sieben Weltkriegsbomben in Osnabrück unschädlich gemacht
- Sieg in Italien: Frankreich sichert sich Gruppensieg
- Fast 2000 Menschen bei Antikriegsmarsch von russischer Exil-Opposition in Berlin
- Nach Parteitag: Söder bleibt bei Nein zu Koalition mit den Grünen
- USA erlauben Ukraine Einsatz von weiter reichenden Waffen gegen Russland
- US-Repräsentantenhaus-Chef Johnson will Ethik-Bericht zu Gaetz nicht veröffentlichen
- Krönung in Turin: Sinner gewinnt ATP Finals
- K-Frage: Erste SPD-Abgeordnete für Pistorius - der sieht "keinen Automatismus"
- K-Frage: Pistorius steht weiter hinter Scholz - sieht aber "keinen Automatismus"
- Ukraine schränkt nach russischen Angriffen landesweit Stromversorgung ein
- Russische Exil-Opposition fordert Verurteilung von Putin als "Kriegsverbrecher"
- Parlamentswahl im Senegal: Neuer Präsident hofft auf Mehrheit für seine Regierung
- Historischer Titel: Krawietz/Pütz triumphieren in Turin
- Tödliche Attacke in Schleswig-Holstein: Verdächtiger stellt sich auf Polizeiwache
- Massiver russischer Angriff auf die Ukraine - Kritik an Scholz' Telefonat mit Putin
- Smog-Belastung in pakistanischer Stadt Lahore sinkt erstmals nach Wochen
- FDP bekräftigt Forderung nach vorgezogener Bürgerschaftswahl in Hamburg
- Nordderby: Kiel geht gegen Flensburg unter
- SPD-Chef Klingbeil beharrt auf Scholz als Kanzlerkandidat
- Skeleton: Grotheer glänzt mit Doppelsieg - Neise überzeugt
- Regierung meldet steigende Visazahlen nach neuem Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- Klimaschutz: US-Präsident Biden besucht Amazonas-Region
- Druck auf Scholz in K-Frage wächst: Erster Bundestagsabgeordneter für Pistorius
- Jorge Martin erstmals MotoGP-Champion
- Papst für Prüfung der "Völkermord"-Vorwürfe gegen Israel
- Anti-Kriegs-Demonstration der russischen Exil-Opposition in Berlin begonnen
Massenentlassung auch ohne Angaben etwa zu Alter und Geschlecht wirksam
Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber die Bundesagentur für Arbeit nicht zwingend über Alter, Beruf, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer informieren. Eine sogenannte Massenentlassungsanzeige ist auch ohne diese Angaben wirksam, urteilte am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. (Az: 2 AZR 467/21)
Laut Kündigungsschutzgesetz müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten die Arbeitsagentur über Massenentlassungen informieren. Als Massenentlassung gilt auf jeden Fall die Entlassung von 30 oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Dabei muss diese Massenentlassungsanzeige verschiedene Angaben enthalten, etwa die Gründe sowie die Berufsgruppen und die Anzahl der zu Entlassenden. Im Einvernehmen mit dem Betriebsrat sollen auch Angaben zu Alter, Beruf, Geschlecht und Staatsangehörigkeit der zu entlassenden Arbeitnehmer gemacht werden.
Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber diese sogenannten Soll-Angaben nicht gemacht. In der Vorinstanz war das Hessische Landesarbeitsgericht unter Verweis auf EU-Recht zu der Überzeugung gelangt, dass der Arbeitgeber die Soll-Angaben zumindest bis zum Ausspruch der Kündigungen nachholen muss.
Doch allein das Fehlen dieser Angaben führt nicht zur Unwirksamkeit einer Massenentlassungsanzeige, urteilte nun das BAG. "Nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers" seien diese Angaben nicht zwingend. Darüber dürften sich die Gerichte auch unter Hinweis auf EU-Recht nicht hinwegsetzen. Zudem habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bereits geklärt, dass auch nach EU-Recht diese Angaben nicht zwingend in der Massenentlassungsanzeige enthalten sein müssen.
P.A.Mendoza--AT