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Frau auf verlassenem Militärflugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel
Frau auf verlassenem Militärflugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel / Foto: INA FASSBENDER, - - AFP/Archiv

Frau auf verlassenem Militärflugplatz gequält: Lange Haftstrafe in Kiel

Wegen der Entführung und Vergewaltigung einer Frau auf einem stillgelegten Militärflugplatz in Kiel ist ein 27-Jähriger zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt sah es nach Angaben eines Sprechers am Dienstag als erwiesen an, dass der Angeklagte die mit ihm bekannte 29-Jährige im September vergangenen Jahres auf den verlassenen Stützpunkt verschleppt hatte. Dort quälte und missbrauchte er sie.

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Das Gericht verurteilte den Beschuldigten deshalb insbesondere wegen Geiselnahme, mehrfachen Körperverletzungen und Vergewaltigungen. Es ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an. Die Öffentlichkeit war vom Prozess ausgeschlossen.

Der Fall der auf das Militärgelände verschleppten Frau aus Rendsburg in Schleswig-Holstein hatte im vergangenen Herbst auch öffentlich hohe Wellen geschlagen. Die 29-Jährige wurde vermisst gemeldet und von der Polizei auch per Öffentlichkeitsfahndung gesucht. Im Rahmen ihrer Ermittlungen fanden Einsatzkräfte die Entführte und ihren Peiniger auf dem Flugplatz in einem alten Hangar. Sie befreiten die Frau und nahmen den Verdächtigen fest.

Im Zuge weiterer Ermittlungen kamen bereits damals weitere Vorwürfe gegen den Beschuldigten ans Licht. Nach damaligen Angaben der Behörden soll er sein Opfer in den vorangegangenen Monaten etwa mit einem Cricketschläger verletzt haben. Auch der Verdacht einer weiteren Vergewaltigung stand im Raum. Der Mann befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.

Dem Beschuldigten wurden in dem im April begonnenen Verfahren deshalb auch noch weitere Straftaten gegen seine Bekannte sowie eine weitere Frau vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft ging es um insgesamt elf Verbrechen in 2022 und 2023. Es handelt sich demnach um Vorwürfe von Vergewaltigung und Körperverletzung sowie Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz, das unter anderem Kontaktaufnahmen nach häuslicher Gewalt oder Stalking untersagt.

A.Clark--AT