- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
- Regierungssprecher: Scholz wird Entscheidung zu Taurus "nicht mehr ändern"
- Sieben Festnahmen wegen bundesweiter Bandendiebstähle in Pflegeheimen
- Pistorius sieht nach US-Entscheidung keine veränderte Lage bei Taurus-Nein
- 13-Jähriger verunglückt mit gestohlenem Auto - vier weitere Jugendliche an Bord
- CSU-Chef Söder: Zeit von Bundeskanzler Scholz "ist vorbei"
- Außergerichtliche Einigung: Riemann kehrt bei Bochum zurück
- BGH: Mutmaßlicher Russland-Spion bleibt wegen weiterer Vorwürfe in Untersuchungshaft
- Polizei ermittelt nach Einbruch auf Gelände von Schloss Windsor
- US-Musiklegende Quincy Jones posthum mit Ehren-Oscar ausgezeichnet
- Exfrau vor Haus aufgelauert und getötet: Mordanklage gegen 50-Jährigen in Berlin
- Scholz-Telefonat mit Putin stößt in EU teils auf Kritik
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundeslandwirtschaftsminister
- Bangladesch will Ausweisung gestürzter Regierungschefin über Interpol erwirken
- Plastikrecycling in Europa erstmals zurückgegangen - Auch Produktion gesunken
- Frankreich bekräftigt mit Blick auf weiter reichende Waffen seine offene Haltung
- Nadal lässt Auftritt im Davis Cup offen
- Drei Jugendliche stürzen auf Flucht vor Polizei in Rheinland-Pfalz in tiefen Schacht
- Mangelhaft gesicherte Weihnachtsgans verursacht Unfall auf Bundesstraße in Thüringen
- Deutschland liefert Ukraine 4000 bewaffnete Drohnen
- Zoff in Österreich: Rangnick legt nach
- Ermittlungen nach Verkehrsunfall mit sechs Toten in Nordrhein-Westfalen dauern an
- Sieben Festnahmen: 37 Millionen Liter Diesel unversteuert verkauft
- Juso-Chef: "Es gibt keine Selbstkrönung" des SPD-Kanzlerkandidaten
- Verband: Deutsche Reedereien erhalten Droh-Emails von Huthi-Miliz
- Menschen sind länger pflegebedürftig: Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt
- Deutschland beteiligt sich an Initiative zu Dekarbonisierung der Industrie
- Zahl der Baugenehmigungen im September wieder deutlich stärker gesunken
- Streit um Kosten für Assistenzhundausbildung: Klägerin verliert gegen Krankenkasse
- Mumbru stellt klar: Schröder bleibt Kapitän
- Umfrage: Kinder und Jugendliche kennen eigene Rechte kaum
- Djir-Sarai erklärt Union zum Wunschpartner der FDP
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann nimmt Rücksicht
- Spezialkräfte beenden Irrfahrt mit gestohlenem Rettungswagen von Hamburg nach Kiel
- Unicef: Mehr als 650 Kinder im Ukraine-Krieg getötet - Warnung vor psychischen Schäden
- Baerbock begrüßt US-Entscheidung zu ukrainischem Waffeneinsatz gegen Russland
- Ukrainischer Botschafter begrüßt Erlaubnis von Waffen mit größerer Reichweite
- Teilergebnisse: Wähler in Gabun stimmen mit großer Mehrheit für neue Verfassung
- Esken sieht Scholz' Kandidatur als "beschlossene Sache" - Debatte geht weiter
- Exporte aus Deutschland im dritten Quartal leicht gestiegen
- Schulen in Indiens Hauptstadt Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- NHL: Grubauer verliert bei Comeback
- Habeck wirbt auf UN-Klimakonferenz für Ausbau des Emissionshandels
Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit
Das Klimacamp 2017 im Rheinland am Tagebau Garzweiler und seine Infrastruktureinrichtungen sind als eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung zu betrachten. Auf eine gewisse Dauer angelegte Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung dienen sollten, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Es ging konkret um ein Feld, das als Übernachtungsfläche genutzt wurde. (Az. BVerwG 6 C 9.20)
Das Polizeipräsidium Aachen hatte dem Klimacamp eine von den Veranstaltern gemietete Fläche und einen benachbarten Sportplatz als Versammlungsflächen zugewiesen. Ein 800 Meter entferntes, ebenfalls gemietetes Feld, auf dem Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Zelte aufstellten, wurde aber nicht als Versammlungsfläche genehmigt. Dieses Feld habe das Polizeipräsidium nicht vom Anwendungsbereich der Versammlungsfreiheit ausnehmen dürfen, entschied das Bundesverwaltungsgericht nun.
Es wies die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zurück, das im Juni 2020 ebenfalls den Klimacamp-Veranstaltern recht gegeben hatte. Auch Infrastruktureinrichtungen solcher Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zur Meinungskundgabe aufwiesen oder logistisch notwendig und in der Nähe seien, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.
R.Chavez--AT