- Gaza-Krieg: Vermittler setzen Verhandlungen über Waffenruhe und Geiselbefreiung fort
- Bundesnetzagentur: Über 150.000 Beschwerden wegen Rufnummermissbrauchs
- Kiew: "Massive" russische Angriffe auf ukrainische Energieinfrastruktur
- Bundeswehr soll künftig Drohnen abschießen dürfen - Kabinett billigt Pläne
- Südkoreas entmachteter Präsident Yoon verweigert nach Verhaftung die Aussage
- Haftstrafe nach tagelanger Entführung von Mann in Bayern
- USA erlassen weitere Handelsbeschränkungen für China - Peking protestiert
- Bonner Virologe Hendrik Streeck mit Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet
- Bundesverteidigungsministerium stellt Nutzung von X bis auf weiteres ein
- Spanien und Japan verzeichnen 2024 neue Touristenrekorde
- Zverev in Melbourne in der dritten Runde
- Alleinerziehende stark von Armut bedroht - Paus legt Familienbericht vor
- Von der Leyen: Karlspreis "berührt mich tief"
- VDMA: Neuer Rekord bei Genehmigungen für Windkraftanlagen an Land
- Frankreichs Sozialisten debattieren über Beteiligung an Misstrauensvotum
- Internationaler Karlspreis 2025 geht an EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen
- Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliches IS-Mitglied wegen Kriegsverbrechen in Syrien an
- Industrie und Baugewerbe in der Krise: Deutsche Wirtschaft 2024 erneut geschrumpft
- Zahl der Todesopfer bei Bränden in LA steigt auf 25 - Weiter hohe Brandgefahr
- Umfrage: Viele Deutsche schon Anfang des Jahres mit einem Minus auf dem Konto
- Alcaraz im Schnelldurchgang, Djokovic historisch, Ruud raus
- Umfrage: Mehrheit politisch Engagierter erlebte schon einmal digitale Gewalt
- 12,1 Millionen: Zahl der Aktionäre in Deutschland 2024 leicht gesunken
- Mordurteil nach tödlicher Messerstecherei auf Volksfest in Berlin rechtskräftig
- Die meisten deutschen Unternehmen bei Digitalisierung abhängig von US-Importen
- Daniel Chapo nach umstrittener Wahl als neuer Präsident Mosambiks vereidigt
- Ministerin Schulze in Syrien: "Historisches Zeitfenster" für Unterstützung
- Über 1,4 Millionen Alkoholkranke in Deutschland - Kasse vermutet hohe Dunkelziffer
- Generalinspekteur begrüßt Beteiligung der Bundeswehr an Nato-Einsatz in Ostsee
- Frankfurter Stadtverordneten beleidigt: 1200 Euro Strafe für Mann aus Hamburg
- US-Sängerin Jennifer Lopez hat für Singledasein an sich arbeiten müssen
- EU-Gericht bestätigt Sanktionen gegen russischen Mobilfunkbetreiber Megafon
- Maul- und Klauenseuche: EU-Kommission mit Schutzzone in Brandenburg einverstanden
- Ukrainische Infrastruktur bei "massiven" russischen Angriffen getroffen
- Deutschlands Wirtschaft 2024 um 0,2 Prozent geschrumpft
- Hunderte Unfälle auf glatten Straßen in Süddeutschland - zwei Tote in Bayern
- Studierendenwerk kritisiert SPD-Pläne zu Mietpreis-Deckel bei WG-Zimmern
- Miersch für "knallharte Sanktionen" bei Schwarzarbeit von Bürgergeldempfängern
- Umfrage: Regierende SPD liegt sechseinhalb Wochen vor Wahl in Hamburg klar vorn
- Nach Verzögerung durch Brände: Biden ruft National Monuments in Kalifornien aus
- Viele Unfälle auf glatten Straßen in Baden-Württemberg - ein Toter in Bayern
- Faeser fordert mehr Respekt für gut integrierte Migranten
- Familienbericht: Paus kritisiert Rahmenbedingungen für Alleinerziehende
- Facebook-Mutter Meta will fünf Prozent der Beschäftigten ersetzen
- E-Patientenakte: Chaos Computer Club kritisiert Umgang mit Sicherheitsmängeln
- Alcaraz im Schnelldurchgang, Djokovic historisch
- Winde drohen Feuer in Los Angeles erneut anzufachen - Zahl der Toten steigt auf 25
- NHL: Sturm gewinnt deutsches Duell mit Seider
- NBA: Siege für Theis und Hartenstein
- WM-Auftaktgegner Polen: "Ein bisschen wie Magdeburg"
Mordurteil nach tödlicher Messerstecherei auf Volksfest in Berlin rechtskräftig
Fast drei Jahre nach einem tödlichen Messerangriff auf einem Volksfest in Berlin-Neukölln ist das Urteil gegen den Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand keine Rechtsfehler in der Entscheidung des Berliner Landgerichts vom Februar 2024, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zur Tatzeit 20-Jährigen wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. (Az. 5 StR 582/24)
Die Tat hatte sich auf den Neuköllner Maientagen am 30. April 2022, in der Walpurgisnacht, ereignet. Das Landgericht stellte fest, dass der Täter sich dem Opfer zusammen mit einem Mittäter lautlos genähert hatte. Dann habe er dem 25-Jährigen insgesamt zehnmal wuchtig vor allem in den Oberkörper gestochen. Zwei Stiche verletzten das Herz und die Aorta. Das Opfer starb noch auf dem Weg ins Krankenhaus.
Zuvor habe es zwischen den beiden jungen Männern einen Streit wegen eines verweigerten Handschlags gegeben. Als sie an einem Kiosk aufeinandertrafen, habe das spätere Opfer seinerseits den Angeklagten mit einem Messer am Rücken verletzt. Dafür habe dieser sich rächen wollen.
Der Angeklagte flüchtete nach der Tat. Er wurde gut sechs Monate später festgenommen, als er wieder nach Deutschland einreiste. Das Landgericht bewertete die Tat später als heimtückisch. Das Motiv, Rache für eine vorangegangene Demütigung zu nehmen, sei zudem als niedriger Beweggrund anzusehen.
Mit dem Hauptangeklagten stand ein weiterer junger Mann als Mitangeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. In seinem Fall konnte ein Tötungsvorsatz nicht nachgewiesen werden. Er wurde wegen der Beteiligung an einer Schlägerei zu zwei Wochen Dauerarrest verurteilt.
Bei beiden Angeklagten stellte das Gericht eine erhebliche Reifeverzögerung fest und verurteilte sie deshalb als Heranwachsende nach Jugendstrafrecht. Der Hauptangeklagte wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dort hatte er nun keinen Erfolg.
L.Adams--AT