
-
Bundesgerichtshof urteilt über strengere Kontrolle von Apple
-
Bundestag stimmt über Grundgesetz-Änderung für Schuldenpaket ab
-
Israel intensiviert Angriffe auf Hamas-Ziele im Gazastreifen
-
Tarifrunde für Bund und Kommunen gescheitert - Arbeitgeber leiten Schlichtung ein
-
Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Abstimmung über Schuldenpaket ab
-
Huthi-Miliz meldet neue US-Angriffe im Jemen
-
Weißes Haus zu Freiheitsstatue: Ohne die USA würden die Franzosen "Deutsch sprechen"
-
Geberländer sagen Syrien bei Konferenz Hilfen in Höhe von 5,8 Milliarden Euro zu
-
Später Doppelschlag: Frankfurt lässt Bayern ziehen
-
Geberkonferenz: EU sagt Syrien für 2025 und 2026 2,5 Milliarden Euro zu
-
Klöckner soll Bundestagspräsidentin werden - einstimmig von Fraktion nominiert
-
Tarifrunde für Bund und Kommunen tritt auf der Stelle
-
CSU und Freie Wähler einig: Bayern wird im Bundesrat für Schuldenpaket stimmen
-
Audi will bis 2029 bis zu 7500 Stellen streichen
-
Merz rechnet mit wenigen Abweichlern bei Abstimmung über Schuldenpaket
-
Trump droht Teheran wegen Huthi-Angriffen mit "entsetzlichen" Konsequenzen
-
Frankreich verschiebt Inbetriebnahme neuer Atomkraftwerke auf frühestens 2038
-
Unionsfraktion nominiert Klöckner einstimmig als Bundestagspräsidentin
-
Frühere Rosenstolz-Sängerin Anna R. unerwartet in Berlin gestorben
-
Auch Hannover: Klubs reichen Lizenzunterlagen fristgerecht ein
-
Staatstrauer in Nordmazedonien nach Brandkatastrophe in Club mit 59 Toten
-
Stegner schließt SPD-Ja zu Sozialkürzungen aus: "Union hat auch nur 28 Prozent"
-
Bundestagspräsidentin Bas lehnt sofortige Einberufung des neuen Parlaments ab
-
Bewährungsstrafe für mutmaßliche Unterstützerin von Islamisten in Celle
-
Brandenburger wegen Mordes an Mitbewohner zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Altersdiskriminierung: Jeder Dreizehnte in zweiter Lebenshälfte fühlt sich benachteiligt
-
EU-Länder beraten über Ukraine-Hilfen - Baerbock lobt Zusagen von Union und SPD
-
US-Tech-Konzern Oracle plant Milliarden-Investitionen für KI in Großbritannien
-
Huthi-Angriffe auf US-Flugzeugträger: Berlin fordert Einhaltung von Völkerrecht bei Reaktionen
-
Bayern-Frauen mit "Selbstvertrauen" gegen Rekordsieger Lyon
-
Players Championship: McIlroy triumphiert im Stechen
-
Frühere Rosenstolz-Sängerin Anna R. mit 55 Jahren gestorben
-
Dürr will FDP als Parteichef 2029 wieder in den Bundestag führen
-
Werben um Zustimmung für Schuldenpaket - Abweichler im Bundestag erwartet
-
Nach Bürgerschaftswahl in Hamburg: Weitere Sondierungen von SPD mit Grünen und CDU
-
Trump erklärt Biden-Begnadigungen für aufgehoben
-
Grüne sehen Verhandlungsergebnisse zu Finanzpaket als großen Erfolg
-
Frau in Straßenbahn in Gera angezündet: Gesuchter Ehemann festgenommen
-
Kanadas Premier Carney wirbt für Annäherung an "verlässliche" Verbündete
-
US-Präsident Trump und Kremlchef Putin wollen am Dienstag über Ukraine sprechen
-
Weltweiter Trend zu Weißwein: Deutsche Winzer steigern Exportmenge
-
Klage gegen RWE: Peruanischer Bauer fordert "Klimagerechtigkeit"
-
Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab
-
Deutsche in US-Abschiebehaft - Bundesregierung bemüht sich um Klärung
-
Weiter kein Durchbruch bei Tarifrunde für Angestellte von Bund und Kommunen
-
SPD rechnet mit zehn Tagen Dauer für Mitgliederentscheid über Koalitionsvertrag
-
Christian Dürr will FDP als Parteichef 2029 zurück in den Bundestag führen
-
Macron trifft bei Berlin-Besuch auch Unions-Wahlgewinner Merz
-
Nach Querelen: IOC-Exekutive für Boxen bei Olympia 2028
-
Zukunft von südkoreanischem Präsidenten löst Wettfieber aus

Bundesbeamter klagt 13 Minuten auf Arbeitszeitkonto ein
In Baden-Württemberg hat ein Bundesbeamter erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto eingeklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem Mann nach einem zunächst erfolglosen Widerspruchsverfahren in einem am Montag veröffentlichten Urteil mit dem Vorhalt Recht, dass sein Arbeitgeber ihm die Zeit nicht hätte abziehen dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Dem Zollbeamten wurde nach einer geleisteten Arbeitszeit von sechs Stunden und sieben Minuten eine Ruhepause von 20 Minuten abgezogen, damit die aus Gründen des Arbeitsschutzes bestehende zulässige Höchstarbeitsdauer ohne Pause von sechs Stunden nicht überschritten wird.
An dem Arbeitstag hatte der Mann zunächst von 06.00 Uhr bis 07.10 Uhr Dienst geleistet, dann aus privaten Gründen den Dienst für 13 Minuten unterbrochen und dann von 07.23 Uhr bis 12.20 Uhr weiter gearbeitet. Daraufhin wurde ihm die Ruhepause abgezogen.
Die 13-minütige private Arbeitsunterbrechung ließ der Arbeitgeber nicht als Pause gelten, weil in solch einer kurzen Zeitspanne die erforderliche Regeneration nicht gewährleistet werden könne.
Das Verwaltungsgericht entschied nun aber, dass der Zöllner aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren heraus, zumindest aber aus dem Grundsatz von Treu und Glauben heraus Anspruch auf die Arbeitszeitgutschrift habe. Mit der privat veranlassten Arbeitsunterbrechung sei er nicht seiner Dienstpflicht nachgekommen. Damit könne der Arbeitgeber dies nicht als Arbeitszeit werten.
A.O.Scott--AT