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Kaspersky scheitert in Karlsruhe mit Verfassungsbeschwerde zu Warnung vor Virensoftware
Kaspersky scheitert in Karlsruhe mit Verfassungsbeschwerde zu Warnung vor Virensoftware / Foto: THOMAS KIENZLE - AFP/Archiv

Kaspersky scheitert in Karlsruhe mit Verfassungsbeschwerde zu Warnung vor Virensoftware

Der russische Hersteller Kaspersky ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Warnung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor seiner Virenschutzsoftware gescheitert. Das Gericht nahm die Beschwerde wegen Unzulässigkeit nicht zur Entscheidung an, wie es am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Zunächst müssten - nach bereits ergangenen Eilentscheidungen - die Entscheidungen der Fachgerichte in der Hauptsache abgewartet werden. (Az. 1 BvR 1071/22)

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Das BSI hatte Mitte März eine Warnung vor der Software herausgegeben und dies unter anderem mit dem russischen Angriffskrieg in der Ukraine begründet. So hielt das Institut angesichts russischer Drohungen gegen die Bundesrepublik Manipulationen an der Software oder den Zugriff auf bei Kaspersky gespeicherte Daten für möglich.

Dagegen wandte sich das deutsche Tochterunternehmen von Kaspersky mit einem Eilantrag vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Dieses lehnte den Antrag ab. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster wies vier Wochen später eine dagegen gerichtete Beschwerde zurück, was nicht mehr vor anderen Gerichten angefochten werden konnte.

Daraufhin zog Kaspersky nach Karlsruhe. Das Unternehmen machte eine Verletzung verschiedener Grundrechte geltend. Diese bezogen sich aber nicht auf das Eilverfahren, wie das Bundesverfassungsgericht erklärte. Es sei für Kaspersky nicht unzumutbar, "den Rechtsweg in der Hauptsache zu beschreiten".

Die Firma habe nicht dargelegt, dass ihr dadurch irreparable Schäden drohten, zumal die nun vorgelegten Zahlen zu möglichen Umsatzeinbußen "erheblich" von den im vorherigen Verfahren angegebenen Zahlen abwichen.

Kaspersky hatte auch in Karlsruhe einen Eilantrag eingereicht, den das Verfassungsgericht aber wegen der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärte. Die BSI-Warnung kann also vorerst weiter bestehen bleiben.

A.O.Scott--AT