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Anklage wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs mit Masken in Bayern erhoben
Anklage wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs mit Masken in Bayern erhoben / Foto: DAVID GANNON - AFP/Archiv

Anklage wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs mit Masken in Bayern erhoben

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat gegen zwei Geschäftsleute Anklage wegen eines mutmaßlichen Millionenbetrugs mit Masken erhoben. Die Geschäftsführer einer Firma im Raum Neumarkt in der Oberpfalz sollen im April 2020 in mehreren Fällen dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) insgesamt mehr als zweieinhalb Millionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken verkauft haben, die zur Hälfte nicht der vereinbarten Qualität entsprachen, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

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Die Ermittlungsbehörde geht davon aus, dass dem Landesamt dadurch ein Schaden in Höhe von gut zwei Millionen Euro entstand. Die 31 und 34 Jahre alten Unternehmer sollen dabei in Kauf genommen haben, dass die Masken zum Teil untauglich waren. Zur Täuschung über die Qualität sollen sie eine gefälschte Bestätigung vorgelegt haben.

Da die unterschiedliche Qualität der Masken optisch nicht erkennbar und eine Unterscheidung zwischen schadhaften und einwandfreien Produkten deshalb nicht möglich gewesen sein soll, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die kompletten Lieferungen nicht für den medizinischen Gebrauch geeignet und deshalb für das LGL wertlos waren. Die Behörde bestellte die Masken, um sie unter anderem an Kliniken und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zu verteilen.

Auch als die Beschuldigten im September 2020 vom chinesischen Maskenhersteller über Qualitätsprobleme informiert und aufgefordert wurden, die betreffenden Masken zu vernichten, sollen sie die Restbestände trotzdem an Apotheken und Unternehmen für medizinischen Bedarf verkauft haben. Insgesamt lautet der Anklagevorwurf deshalb auf Betrug in neun Fällen, versuchten Betrug in 20 Fällen und Urkundenfälschung.

Die beiden Geschäftsleute bestreiten demnach die Vorwürfe. Eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Die Staatsanwaltschaft benannte unter anderem 47 Zeugen und zwei Sachverständige.

T.Perez--AT