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Prozess um Raubüberfälle gegen frühere RAF-Terroristin Klette in Celle begonnen
Im niedersächsischen Celle hat am Dienstag der Prozess gegen die mutmaßliche ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette wegen des Vorwurfs der Beteiligung an bewaffneten Raubüberfällen begonnen. Gemeinsam mit den beiden flüchtigen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub soll sie laut Anklage in den Jahren 1999 bis 2016 mehrere Supermärkte und Geldtransporter überfallen haben. Ziel war demnach die Geldbeschaffung für ihr Leben im Untergrund.
Da bei einem der Raubüberfälle im Jahr 2015 auf einen Geldtransporter geschossen wurde, ist Klette auch wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Prozess läuft am Landgericht Verden, zunächst findet die Verhandlung aus logistischen Gründen aber im Oberlandesgericht Celle statt. Die angeklagten Überfälle ereigneten sich teils lange nach der Selbstauflösung der RAF 1998.
Vor dem Gerichtsgebäude versammelten sich etwa 50 Menschen zu einer kleinen Solidaritätsdemonstration, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete. Die Demo verlief demnach friedlich, gezeigt wurden Transparente wie etwa "Revolutionäre Geschichte verteidigen – Freiheit für Daniela und alle politischen Gefangenen".
Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Klette wurde nach jahrzehntelanger Flucht im Februar 2024 von Zielfahndern der Polizei in Berlin gefasst, wo sie unerkannt lebte. Staub und Garweg sind weiterhin flüchtig.
Gemeinsam mit Klette sollen sie Anfang der 90er Jahre zur dritten Generation der Kommandoebene der RAF gehört und sich an Anschlägen beteiligt haben. Die RAF erklärte sich 1998 für aufgelöst - also ein Jahr vor Beginn der nun am Landgericht Verden verhandelten mutmaßlichen Überfallserie.
Um eine Beteiligung an politisch motivierten Anschlägen der RAF geht es in dem Prozess gegen Klette nicht. Eine Rolle spielen werden die RAF und ihre Ideologie in dem Verfahren aber. Aus der Untersuchungshaft heraus gab sich Klette in einer Erklärung bereits kämpferisch und stellte die gegen sich vorgebrachte Anklage in einem Zusammenhang mit einem "Kampf um Befreiung".
Den Vorwurf des versuchten Mordes wies Klette in dem von der "Süddeutschen Zeitung" veröffentlichten Text als konstruiert zurück. Menschen aus der "revolutionären Linken" würden für Geld nicht töten.
A.O.Scott--AT