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Anklage fordert in Missbrauchsprozess gegen Depardieu 18-monatige Bewährungsstrafe
Im Missbrauchsprozess gegen den französischen Schauspieler Gérard Depardieu hat die Anklage eine 18-monatige Bewährungsstrafe gefordert. Zusätzlich sollten gegen den 76-Jährigen ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro sowie Entschädigungszahlungen an seine Opfer verhängt werden, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Paris. Auch die Pflicht, sich psychologisch behandeln zu lassen, und Depardieus Aufnahme in das Register für Sexualstraftäter gehören zu den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Sie fordert von dem Gericht außerdem, außer der anderthalbjährigen Bewährungsstrafe zusätzlich eine dreijährige Bewährungszeit anzuordnen. Zudem soll Depardieu nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zwei Jahre lang nicht bei Wahlen antreten dürfen. Das Plädoyer der Verteidigung steht in dem Verfahren in Paris noch aus.
Depardieu ist wegen sexueller Übergriffe auf zwei Frauen bei Dreharbeiten in einer Pariser Wohnung 2021 angeklagt. Beide schilderten vor Gericht, dass Depardieu sie an Po und Busen begrapscht habe. Der Schauspieler räumte den Gebrauch vulgärer Sprache ein, wies aber die Vorwürfe sexueller Übergriffe zurück.
Es ist das erste Missbrauchsverfahren gegen den Schauspieler, der jahrzehntelang zu den bekanntesten und beliebtesten Schauspielern Frankreichs zählte. Der Prozess soll am Donnerstag enden. Mit der Verkündung des Urteils wird erst in einigen Monaten gerechnet.
M.Robinson--AT