Arizona Tribune - Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten

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Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten
Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten / Foto: INA FASSBENDER - AFP/Archiv

Bayer muss im Glyphosat-Streit weiter auf Entscheidung von Supreme Court warten

Der Chemiekonzern Bayer muss im Streit um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup weiter auf eine wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA warten. Der Supreme Court in Washington gab am Montag anders als erwartet nicht bekannt, ob er eine Verurteilung des Konzerns zu 25 Millionen Dollar Schadenersatz wegen einer möglichen krebserregenden Wirkung von Roundup überprüft oder nicht. Die Entscheidung über den Revisionsantrag von Bayer dürfte aber in den nächsten zwei Wochen fallen.

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Der Chemieriese war im vergangenen August im sogenannten Fall Hardeman vor den Supreme Court gezogen. Hintergrund ist die Frage, ob Roundup - ein Produkt des 2018 von Bayer aufgekauften US-Agrarkonzerns Monsanto - krebserregend ist oder nicht.

Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco betätigte im Mai 2021 ein Urteil erster Instanz, das Bayer zu 25 Millionen Dollar (heute knapp 24 Millionen Euro) Schadenersatz an den Rentner Edwin Hardeman verurteilte. Bei Hardeman, der Roundup jahrelang verwendet hatte, war 2015 Lymphdrüsenkrebs diagnostiziert worden. Er macht den Unkrautvernichter für seine Erkrankung verantwortlich. In dem Urteil wurde Monsanto unter anderem vorgeworfen, nicht genügend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt zu haben.

Bayer bestreitet, dass Roundup krebserregend ist. Die US-Umweltbehörde EPA und auch die Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland sind ebenfalls zu dem Schluss gelangt, dass von Glyphosat keine Krebsgefahr ausgehe. Die zur Weltgesundheitsorganisation WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung hatte 2015 hingegen konstatiert, dass Glyphosat "wahrscheinlich krebserregend bei Menschen" sei.

In dem Revisionsantrag von Bayer vor dem Supreme Court geht es unter anderem um die Frage der Kennzeichungspflicht bei Roundup. Das Unternehmen argumentiert, eine Krebswarnung auf den Produkten wäre "falsch und irreführend" gewesen und werde auch durch das entsprechende Bundesgesetz ausgeschlossen. Einen Rückschlag erlitt Bayer vor einem Monat: Die zuständige Rechtsvertreterin der US-Regierung sprach sich in einer Empfehlung an den Obersten Gerichtshof dafür aus, das Berufungsurteil nicht zur Überprüfung anzunehmen.

Der Roundup-Streit hat zu einer wahren Klagewelle gegen Bayer geführt. Der Konzern hat nach eigenen Angaben bereits 107.000 der etwa 138.000 derzeitigen Klagen durch Vergleiche beigelegt. Für die verbleibenden rund 31.000 Klagen will sich Bayer nach eigenen Angaben "nur sehr selektiv auf Vergleiche einlassen", bis eine Gerichtsentscheidung vorliegt. Der Konzern hat zusätzliche Rücklagen in Höhe von 4,5 Milliarden Dollar gebildet, um auf mögliche künftige Kosten vorbereitet zu sein.

A.Clark--AT