-
Ausschusschef Laschet offen für EU-Sondergesandten für Russland
-
"Blamage": BSW macht Bundestag vor Votum zu Wahleinsprüchen schwere Vorwürfe
-
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Vergiftete Patienten in Frankreich: Gericht spricht Ex-Arzt schuldig
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar im Streit getötet
-
Umsturzpläne von Reichsbürgergruppe verschwiegen: Razzia bei Mann in Bayern
-
Ukraine-Finanzierung: Merz sieht "keine bessere Option" als Nutzung russischer Vermögen
-
Zu spät bezahlte Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Teilabschnitt von Straße in Berlin-Mitte soll nach Jad Vashem benannt werden
-
De Wever: Belgien kann Risiko für Nutzung russischer Vermögen nicht allein tragen
-
Januar bis Oktober: Rund 195.000 neue Wohnungen genehmigt - Plus von elf Prozent
-
Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA
-
Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen
-
Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück
-
Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht
-
Australiens Premier kündigt nach Anschlag härteres Vorgehen gegen Extremismus an
-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
Urteil aus Hessen: 1000 Euro Schmerzensgeld nach Abbruch von Spirale angemessen
Ein Schmerzensgeld von 1000 Euro für eine durch einen Materialfehler abgebrochene Spirale zur Schwangerschaftsverhütung ist angemessen. Mehr steht einer Patientin aus Hessen allerdings nicht zu, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mitteilte. Durch den Bruch und das Verbleiben einzelner Stücke in der Gebärmutter wurde die Frau in ihrer Gesundheit verletzt. (Az.: 17 U 181/23)
Geklagt hatte eine Frau gegen den Hersteller der Spirale aus Spanien. Da in einigen Chargen die Bruchwahrscheinlichkeit erhöht war, gab das Unternehmen 2018 eine Warnung heraus. Der Frau war die Spirale 2016 eingesetzt worden. Sie stammte aus einer der betroffenen Chargen. Da diese brach, musste sie ihr 2021 bei einer Operation unter Vollnarkose entfernt werden.
Vor Gericht klagte die Frau auf mindestens 7000 Euro Schmerzensgeld. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage in erster Instanz ab. Dies revidierte das Oberlandesgericht nun teilweise. Die Frau kann ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro verlangen, wie die Richter entschieden.
Sie hatte die Spirale bis zum Ablauf der fünfjährigen Liegedauer im Jahr 2021 getragen. Ob diese bereits vor der Untersuchung oder beim Entfernungsversuch brach, sei irrelevant. Die Spirale stamme aus einer Charge, bei der Materialfehler festgestellt wurden. Dadurch bestehe ein Anscheinsbeweis, dass dieser Fehler zum Bruch führte.
Die Operation, bei dem einige Bruchstücke entfernt wurden, verlief ohne Komplikationen. Daher sind 1000 Euro Schmerzensgeld laut Gericht angemessen.
W.Morales--AT