- USA: Früherer Abgeordneter Sean Duffy soll Trumps Verkehrsminister werden
- Erklärung: G20 wollen für wirksame Besteuerung von Superreichen zusammenarbeiten
- DFB-Elf gegen Italien, Kroatien oder Dänemark
- San Marino siegt schon wieder: Aufstieg in der Nations League
- Ukrainischer Außenminister: US-Entscheidung zu Raketen ein "game changer"
- Frau in Nordisrael durch Rakete getötet - Fünf Verletzte in Tel Aviv
- Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Scholz drückt aufs Tempo
- Afrikas Fußballer des Jahres: Guirassy unter Top fünf
- Drohung aus Moskau nach US-Erlaubnis für Kiew zum Einsatz weitreichender Waffen
- Israel greift erneut Viertel im Zentrum Beiruts an - Mindestens vier Tote
- G20-Gipfel startet mit Auftakt für globale Allianz gegen den Hunger
- "Charlie Hebdo" startet Karikaturenwettbewerb gegen religiösen Einfluss
- Kreise: Argentinien tritt nun doch globaler Allianz gegen den Hunger bei
- Trump bekräftigt Plan zum Einsatz von Militär gegen Einwanderer
- Nagelsmann erfreut: "Gutes Zeichen" von Szalai
- Datendiebstahl bei Facebook: Nutzer können nach BGH-Urteil auf Schadenersatz hoffen
- Pflegedauer verdoppelt sich im Schnitt - Höhere Kosten erwartet
- Jahresabschluss in Ungarn: Nagelsmann wird "viel" wechseln
- Scholz bleibt bei Nein zu Taurus-Lieferung - Ukraine soll KI-Drohnen bekommen
- Dänemark besteuert künftig Methanausstoß von Kühen und Schweinen
- Partnerin getötet: 81-Jähriger in Bayern in Untersuchungshaft
- Rund anderthalb Millionen Kubikmeter Sand als Sturmflutschutz vor Sylt aufgespült
- Urteil rechtskräftig: Vier Jahre Haft wegen Misshandlung von Pflegekindern in Bayern
- Mutmaßliche Drohnen für Russland: Baerbock droht China mit "Konsequenzen"
- Koalitionsverhandlungen zwischen CDU und SPD in Sachsen offiziell gestartet
- Leichenteile im Rhein: Mann wegen Totschlags verurteilt
- CSU will bayerischen Bauernpräsidenten Felßner als Bundesagrarminister
- Argentinien verweigert sich als einziges G20-Land der Allianz gegen den Hunger
- USA und Philippinen vereinbaren Austausch von geheimen Militärinformationen
- SPD-Spitze bemüht sich um Eindämmung der K-Frage - Diskussion geht weiter
- Datendiebstahl bei Facebook: BGH stärkt Position betroffener Nutzer
- Polizeieinsatz in Protestcamp gegen Tesla-Werk in Brandenburg
- Deutsche Bauern fordern Stopp von EU-Mercosur-Abkommen - Proteste in Frankreich
- "Boost" für Davis Cup: Kohlmann setzt auf Krawietz/Pütz
- Sri Lankas Präsident Dissanayake wird nach Wahlsieg auch Verteidigungs- und Finanzminister
- US-Erlaubnis für Einsatz weitreichender Waffen durch Ukraine löst Debatten aus
- Scholz zu G20-Gipfel in Brasilien eingetroffen
- Selenskyj besucht Truppen in umkämpfter Stadt Pokrowsk im Osten der Ukraine
- Linke-Chef van Aken euphorisch: "Projekt Silberlocke" garantiert Bundestagseinzug
- Deutsche Bahn vergibt erste Bauaufträge für Sanierung der Strecke Hamburg-Berlin
- Drängen zu mehr Schwung in Schlusswoche von UN-Klimakonferenz
- Nach Parlamentswahl im Senegal zeichnet sich klarer Sieg der Regierungspartei ab
- Extreme Feinstaubbelastung in Indien: Schulen in Neu Delhi wegen Smogs geschlossen
- Smartphone- und Autohersteller Xiaomi steigert Quartalsumsatz um 30 Prozent
- Thüringen: Dreijährige betätigt im Auto SOS-Taste und löst Polizeieinsatz aus
- Urteil: Katzenhalterin haftet für Kosten von Tierklinik bei Notfallbehandlung
- Widerstand gegen Mercosur-Abkommen: Neue Bauernproteste auf Frankreichs Straßen
- Baerbock spricht in Warschau mit europäischen Amtskollegen über Ukraine-Krieg
- Durchsuchungen bei Berliner Polizist wegen Versicherungsbetrugs
- Kindesmissbrauch per Livestream: Prozessbeginn gegen 45-Jährigen in Stuttgart
Keine Anwohnerklagen möglich bei Verstößen gegen Lkw-Durchfahrtsverbot
Anwohner in einer Umwelt- oder Lkw-Durchfahrtsverbotszone können nicht gegen Unternehmen vorgehen, die mit ihren Lastern das Verbot verletzen. Ein solcher Unterlassungsanspruch steht den Anwohnern nicht zu, wie am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied. Das Verbot diene nicht dem Schutz Einzelner, sondern generell einer geringeren Abgasbelastung im gesamten Gebiet.
In Stuttgart ist seit März 2008 nahezu das gesamte Stadtgebiet eine Umweltzone, die von Autos mit besonders hoher Abgasbelastung nicht befahren werden darf. Seit März 2010 gilt zudem ein Durchfahrverbot für Laster über 3,5 Tonnen. Beides soll helfen, die EU-Abgasgrenzwerte in der Stadtluft einzuhalten.
Die Kläger wohnen in Stuttgart und wenden sich gegen eine Spedition. Diese verstoße mit ihren Lastern mehrmals täglich gegen das Durchfahrtsverbot. Dies führe zu einer erhöhten Feinstaub- und Stickoxidbelastung, die ihre Gesundheit gefährde.
Die Klage blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg. "Den Klägern steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu", urteilte in oberster Instanz nun auch der BGH.
Zur Begründung erklärten die Karlsruher Richter, das Durchfahrtsverbot sei "für das gesamte Stadtgebiet angeordnet (worden), um allgemein die Luftqualität zu verbessern und der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entgegenzuwirken". Davon seien die Kläger "nur als Teil der Allgemeinheit begünstigt". Ein Schutz von Einzelinteressen sei dagegen nicht das Ziel des Durchfahrverbots.
Schon wegen der Größe der Verbotszone sei auch nicht feststellbar, dass bestimmte Laster für bestimmte Anwohner zu einer Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte führten.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können einzelne Anwohner und auch Umweltverbände gegen das jeweilige Land klagen, wenn in Städten die Luftgrenzwerte für Feinstaub und Stickoxide nicht eingehalten werden. Damit können sie aber nur generell schärfere Maßnahmen im jeweiligen Luftreinhalteplan durchsetzen. Die Umwelt- und Lkw-Durchfahrtsverbotszone in Stuttgart sind Maßnahmen des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt.
P.Hernandez--AT