- Viertelfinale gegen Djokovic? Alcaraz legt vor
- Zweite in Sapporo: Freitag sorgt für deutsches Top-Resultat
- NFL-Hammer: St. Browns Lions scheitern an Colemans Commanders
- Trumps Grenzschutzbeauftragter: Noch keine Entscheidung über Massenfestnahmen von Migranten
- Am deutschen Morgen: Lys in der Night Session auf Rod Laver
- Mihambo meldet sich stark zurück - und ist "sehr zufrieden"
- Preuß: "Es ist dieser berühmte Flow"
- Hattrick mit Vorgeschichte: Boadu erst sauer, dann glücklich
- Kane hofft auf Vertragsverlängerungen - auch bei Dier
- Lys über chronische Krankheit: "Teil meines Lebens"
- Achtelfinale: Sabalenka locker - Gauff mit etwas Mühe
- Waffenruhe im Gazastreifen soll Sonntagfrüh in Kraft treten
- Videoplattform Tiktok schaltet App in den USA ab
- Tiktok droht in den USA die Verbannung aus den App-Stores
- Trump bei Kundgebung vor Anhängern in Washington einen Tag vor Vereidigung
- Waffenruhe zwischen Israel und Hamas im Gazastreifen tritt in Kraft
- Kurz vor Waffenruhe: Demonstranten in Israel fordern Freilassung der Geiseln im Gazastreifen
- Vor Vereidigung am Montag: Trump trifft in Washington ein
- Gericht in Südkorea verlängert Inhaftierung von entmachtetem Präsidenten Yoon
- Trump: Werde "Rekord"-Zahl an Dekreten am ersten Tag im Amt unterzeichnen
- Insa-Umfrage: Union fällt unter 30 Prozent - FDP legt zu
- Kurz vor drohender Abschaltung von Tiktok in den USA: Trump bringt Aufschub ins Spiel
- Sieg im Topspiel: HSV übernimmt Tabellenführung von Köln
- Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr mit Straßenfest, Festakt und Bühnenshow
- Südkorea: Gericht verlängert Inhaftierung von entmachtetem Präsidenten Yoon
- Matchwinner Wirtz: Bayer lässt im Titelrennen nicht locker
- Tausende protestieren in Washington gegen Trump
- Nach Zwangspause: Mihambo meldet sich erfolgreich zurück
- DSV-Adler fliegen in Zakopane am Podest vorbei
- Linke läutet geeint heiße Wahlkampfphase ein und sagt AfD den Kampf an
- Goretzka-Doppelpack: Bayern bezwingen Wolfsburg
- Hattrick von Boadu: Bochum macht aus 0:3 noch 3:3
- Königsklasse im Blick: Effizienter VfB mit nächstem Sieg
- Ägypten: Mehr als 1890 palästinensische Gefangene kommen durch Gaza-Abkommen frei
- Polizei: Ein Verletzter bei Messerangriff in Tel Aviv
- Kulturhauptstadt: Steinmeier würdigt Chemnitz - Demos bisher friedlich
- Deutsche Bob-Piloten dominieren im Zweier - Buckwitz siegt
- Rodeln: EM-Titel für Wendl/Arlt und Taubitz in Winterberg
- Kulturhauptstadt Chemnitz: Festakt begonnen - Bombendrohung gegen Stadthalle
- PIK: Schäden durch Klimawandel um Vielfaches teurer als Klimaschutz
- Todesopfer von Magdeburg-Anschlag: 300 Trauergäste bei Beisetzung von Neunjährigem
- Preuß führt Frauen-Staffel zu zweitem Sieg
- Belästigungsvorwürfe gegen Berliner Grünen-Politiker womöglich frei erfunden
- Karius schaut zu: Schalke mit Nullnummer in Braunschweig
- Waffenruhe im Gazastreifen tritt Sonntagfrüh in Kraft
- Kaiserslautern untermauert Aufstiegsambitionen
- Mehrere tausend Menschen demonstrieren in Berlin für neue Agrarpolitik
- Gysi: Mit Direktmandaten wird Linke Einzug in den Bundestag schaffen
- Entmachteter Präsident Yoon erstmals in Südkorea vor Gericht erschienen
- Wehretat-Debatte: Pistorius will 30 Milliarden Euro mehr - Habeck für neue Schulden
Volksbegehren für Mietenstopp in Bayern scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Initiatoren des Volksbegehrens "6 Jahre Mietenstopp" in Bayern sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen den Stopp des Begehrens gescheitert. Karlsruhe hält Verstöße gegen Grundrechte im vorhergegangenen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu dem Volksbegehren für "nicht ersichtlich", wie der Zweite Senat am Mittwoch mitteilte. Es nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.(Az. 2 BvR 1844/20)
Ziel des Volksbegehrens war, in Bayern für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke sowie Gewerkschaften. Der Verfassungsgerichtshof in München stoppte das Volksbegehren im Juli 2020 mit der Begründung, dass Bayern keine eigene Gesetzgebungskompetenz habe.
Die Initiatoren hatten zwar ausreichend Unterschriften für die Einberufung eines Volksbegehrens gesammelt, das bayerische Innenministerium lehnte dieses aber wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Freistaats ab. Diese Position bestätigte der Verfassungsgerichtshof.
Nun hatten die Initiatoren auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Dieses hatte im April vergangenen Jahres selbst den Berliner Mietendeckel gestoppt und das damit begründet, dass die Gesetzgebungsbefugnis hier nicht beim Land liege.
O.Gutierrez--AT