-
Ausschusschef Laschet offen für EU-Sondergesandten für Russland
-
"Blamage": BSW macht Bundestag vor Votum zu Wahleinsprüchen schwere Vorwürfe
-
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Vergiftete Patienten in Frankreich: Gericht spricht Ex-Arzt schuldig
-
Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar im Streit getötet
-
Umsturzpläne von Reichsbürgergruppe verschwiegen: Razzia bei Mann in Bayern
-
Ukraine-Finanzierung: Merz sieht "keine bessere Option" als Nutzung russischer Vermögen
-
Zu spät bezahlte Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
-
Teilabschnitt von Straße in Berlin-Mitte soll nach Jad Vashem benannt werden
-
De Wever: Belgien kann Risiko für Nutzung russischer Vermögen nicht allein tragen
-
Januar bis Oktober: Rund 195.000 neue Wohnungen genehmigt - Plus von elf Prozent
-
Weniger Deutsche studieren im Ausland - 20 Prozent Rückgang allein in den USA
-
Bayerns Landwirtschaftsministerin wirbt für Mercosur-Abkommen
-
Nach nur neun Monaten im Amt: FBI-Vizechef Bongino tritt zurück
-
Trump übt in Rede an die Nation scharfe Kritik an Biden und stellt Wirtschaftsboom in Aussicht
-
Australiens Premier kündigt nach Anschlag härteres Vorgehen gegen Extremismus an
-
Rede an die Nation: Trump kündigt Schecks für US-Soldaten an
-
Zwei Deutsche fliegen mit Rakete von Amazon-Gründer Bezos ins All
-
Ausländisch klingender Name: BGH prüft mögliche Diskriminierung bei Wohnungssuche
-
BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa
-
EuGH urteilt über dänische Regelung zu Brennpunktstadtteilen
-
Vorrang von EU-Recht: EuGH entscheidet im Justizstreit mit Polen
-
Urteil in Prozess um tödliche Amokfahrt an Rosenmontag in Mannheim erwartet
-
Urteilsverkündung in Florida wegen versuchten Mordes an Trump
-
Bundestag stimmt über Einsprüche des BSW gegen Bundestagswahl ab
-
Entscheidender EU-Gipfel für Plan zur Nutzung russischer Vermögenswerte für Kiew
-
Brasiliens Kongress stimmt für umstrittene Haftverkürzung für Ex-Präsident Bolsonaro
-
Ukraine meldet mindestens 32 Verletzte bei russischen Luftangriffen auf Saporischschja
-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
Mordfall Hanna: Bundesgerichtshof hebt Urteil von Landgericht Traunstein auf
Der Mordfall Hanna in Bayern muss erneut verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob nach Angaben vom Mittwoch die vom Landgericht Traunstein im vergangenen Jahr verhängte neunjährige Jugendstrafe gegen den Angeklagten Sebastian T. auf. Er verwies den Fall zurück an das bayerische Landgericht.
Die Richter am Landgericht Traunstein waren in ihrem Urteil vom März vergangenen Jahres zu dem Schluss gekommen, dass der Tod der jungen Frau kein Unfall, sondern Mord war. Das Gericht folgte damit der Auffassung der Staatsanwaltschaft. Die mögliche Höchststrafe nach dem Jugendstrafrecht waren zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren für den Angeklagten gefordert.
Die 23 Jahre alte Studentin war nach einem Besuch des Musikklubs "Eiskeller" in Aschau Anfang Oktober 2022 tot aus dem Fluss Prien geborgen worden. Der damals 20-jährige Angeklagte war zur nächtlichen Tatzeit als Jogger vorbeigekommen. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Traunstein sprach damals von einer "Spontantat".
Nach Überzeugung des Gerichts überfiel der als verschlossen geltende junge Mann, der noch keine sexuellen Erfahrungen hatte, Hanna aus sexuellen Motiven und warf sie in den Fluss, wo sie ertrank. Zu einer Vergewaltigung Hannas kam es nicht. Nach Ansicht der Verteidigung könnte Hanna hingegen in den Fluss gefallen und ertrunken sein. Sie plädierte in dem Indizienprozess auf Freispruch.
Der BGH begründete die Aufhebung des Urteils nun mit einem von der Verteidigung gerügten Verfahrensfehler. Dabei ging es um einen Mailaustausch zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft über die Würdigung der in der Hauptverhandlung gewonnenen Erkenntnisse, an dem die Verteidigung nicht beteiligt war.
Einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen die Vorsitzende Richterin lehnte das Gericht damals ab. Nach Auffassung des BGH konnte mit dem heimlichen Vorgehen beim Angeklagten allerdings der Eindruck entstehen, dass die Vorsitzende Richterin sich nicht mehr unparteiisch ihm gegenüber verhielt.
A.Moore--AT