-
CL: Bayern lösen Viertelfinal-Ticket
-
Vermittlungsausschuss einigt sich auf Kompromiss zu Kassen-Sparpaket
-
EuroLeague: Horror-Serie der Bayern-Basketballer geht weiter
-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
Bundesverwaltungsgericht billigt Abschiebungen nach Griechenland
Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland grundsätzlich gebilligt. Diesen drohten in dem EU-Mitgliedsstaat "keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen" im Sinn einer Verletzung der EU-Grundrechtecharta, erklärte das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch in einer Grundsatzentscheidung. Oberverwaltungsgerichte waren sich uneinig. Es geht um Menschen, die in Griechenland bereits internationalen Schutz als Flüchtlinge erhielten, bevor sie nach Deutschland weiterreisten.
In Deutschland gestellte Asylanträge von Menschen aus diesem Kreis könnten im Einklang mit dem Unionsrecht als unzulässig abgelehnt werden, entschied das Bundesgericht nun. Damit sei "die obergerichtlich umstrittene abschiebungsrelevante Lage im Zielstaat Griechenland grundsätzlich geklärt". Anlass für die Entscheidung waren Revisionen zweier abgelehnter Asylbewerber gegen Urteile des hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel.
Bei den Männern handelt es sich um einen 34-Jährigen aus dem Gazastreifen und einen 32-Jährigen Somalier. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte ihre Asylanträge ab und drohte eine Abschiebung an. Dagegen klagten die Männer. Wie in den Vorinstanzen unterlagen sie auch vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof. Dieser ließ aber eine Revision zu.
Damit scheiterten sie nun am Bundesverwaltungsgericht. Die Lagebeurteilung des hessischen Verwaltungsgerichtshof sei aus seiner Sicht "im Wesentlichen zutreffend", erklärte es. Es sei unwahrscheinlich, dass nach Griechenland zurückgeschickte junge, arbeitsfähige, gesunde und alleinstehende männliche Schutzberechtigte in dem Land in "eine extreme materielle Notlage" gerieten.
Zwar seine viele Schutzberechtigte in Griechenland wegen "bürokratischer Hürden und Wartezeiten bis zum Erhalt erforderlicher Dokumente" zunächst vom Zugang zu staatlichen Unterstützungsleistungen ausgenommen. Auch für sie seien voraussichtlich aber temporäre Unterkünfte und Notschlafstellen zugänglich, erklärte das Gericht. Weitere Grundbedürfnisse und ihren Nahrungsbedarf könnten sie "anfänglich jedenfalls in der sogenannten Schattenwirtschaft" durch Erwerbseinkommen decken. Es gebe außerdem Unterstützung von Hilfsorganisationen sowie medizinische Notversorgung.
F.Ramirez--AT