-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
-
EU-Parlament verabschiedet Zeitplan für Ausstieg aus russischem Gas
-
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner formell des Mordes beschuldigt
-
20-Jährige in Trier wegen Tötung von Baby zu fast vier Jahren Haft verurteilt
-
Mercosur-Abkommen: Frankreichs Bauernverband fordert Ablehnung
-
Von der Leyen: Nächste Tage "entscheidend" für die Finanzierung der Ukraine
-
Kabinett setzt Rentenkommission ein - Gremium soll umfassende Reform erarbeiten
-
Dreesen lobt Musiala: "Gehört etwas dazu"
-
"Reform schürt Existenzangst": Sozialverbände kritisieren neue Grundsicherung
-
Kabinett beschließt neue Grundsicherung - Bürgergeld wird abgeschafft
-
EM-Kader: Gislason beruft vier Debütanten - Häfner nicht dabei
-
Kabinett beschließt Reform der privaten Altersvorsorge und Frühstartrente
-
Woltemade erlebt "schönstes Jahr meines Lebens"
-
Millennials müssen für Immobilienkauf doppelt so lange sparen wie Babyboomer
-
Millenials müssen für Immobilienkauf doppelt so lange sparen wie Babyboomer
-
Missbrauch per Livechat: Mann aus Baden-Württemberg in Untersuchungshaft
-
Umweltschützer kritisieren Infrastruktur-Gesetz der Bundesregierung
-
Trump verbietet auch Syrern und Palästinensern Einreise in die USA
-
Medien: Füllkrug-Wechsel zu Milan rückt näher
-
Bundesinstitut: Anteil Älterer an Bevölkerung steigt vor allem auf dem Land
-
Umweltminister zur Jagd auf Wölfe: Angestrebt wird "nicht freier Abschuss"
-
Myanmar: Militärjunta verfolgt über 200 Menschen wegen "Sabotage des Wahlprozesses"
-
Mutmaßlicher Attentäter von Sydney des 15-fachen Mordes beschuldigt
-
3416 Euro Ruhegehalt: Plus von 5,4 Prozent für Pensionäre
-
Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern
-
15-Jähriger fährt in Gelsenkirchen auf Polizisten zu: Ermittlungen wegen Mordversuchs
-
Ter-Stegen-Comeback für Barca: "Hat dem Verein viel gegeben"
-
Energieagentur: Weltweiter Verbrauch von Kohle 2025 erneut gestiegen
Ermittlungen zu rechtsextremen Gesängen in Bar auf Sylt größtenteils eingestellt
Knapp ein Jahr nach dem Skandal um rechtsextreme Gesänge zu dem Partyhit "L'amour Toujours" in einer Bar auf der Nordseeinsel Sylt hat die Staatsanwaltschaft Flensburg die Ermittlungsverfahren gegen drei von vier Beteiligten eingestellt. Das Absingen der Textzeile "Ausländer raus, Deutschland den Deutschen" erfülle im vorliegenden Fall laut höchstrichterlicher Rechtsprechung noch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, teilte die Behörde am Montag mit.
Gegen einen vierten Beteiligten, der bei dem durch ein Video in sozialen Medien dokumentierten Vorfall, mit winkendem Arm einen Hitlergruß machte und mit der anderen Hand einen "Hitlerbärtchen" andeutete, wurde demnach Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte gegen ihn über den Weg eines Strafbefehls eine Verwarnung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Als Auflage soll er 2500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Akzeptiert er, gibt es keinen Prozess.
Der Fall hatte im Mai bundesweit Empörung ausgelöst und eine Debatte über die Verbreitung rechtsextremistischer Einstellungen in der Bevölkerung ausgelöst. Es zeigte mehrere junge Menschen, die bei einer Feier zu dem Partyhit "L'Amour Toujours" die Zeilen "Ausländer raus" und "Deutschland den Deutschen" auf der Terrasse des Lokals anstimmten. In den folgenden Wochen wurden weitere Vorfälle mit dem Lied etwa bei Volksfesten gemeldet.
Bei den Beteiligten aus dem Video handelte es sich um zwei Männer und eine Frau, die als Studentin einer Hamburger Fachhochschule identifiziert wurde. Die Hochschule verhängte gegen sie ein zweimonatiges Hausverbot. Eine Extmatrikulation wurde geprüft, jedoch als unverhältnismäßig verworfen.
Laut Staatsanwaltschaft erfüllen weder der Inhalt der von den Beschuldigten gerufenen Parolen noch "die Gesamtumstände" des damaligen Geschehens gemäß höchstrichterlicher Maßstäbe den Straftatbestand der Volksverhetzung. Zwar kämen darin "Vorbehalte und Ablehnung" gegenüber Ausländern zum Ausdruck, erklärte diese. Nicht möglich sei dem Ermittlungsergebnis zufolge aber der "zweifelsfreie Rückschluss", dass damit "eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten".
Gegen einen vierten Beteiligten ermittelte die Anklagebehörde in der schleswig-holsteinischen Stadt wegen des Verdachts des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, weil er das Video gefilmt und veröffentlicht hatte. Das Verfahren gegen ihn wurde nach Angaben vom Montag eingestellt, weil ihm in einem anderen Verfahren bereits eine Strafe droht, die gegenüber der wegen dieses Vorwurfs drohenden Bestrafung nicht besonders ins Gewicht fällt. Weitere Angaben dazu wurden nicht gemacht.
T.Sanchez--AT