-
US-Senat verabschiedet Verteidigungsgesetz: Begrenzung für Truppenabzug in Europa
-
Dank Safonow: PSG gewinnt auch den Interkontinental-Pokal
-
Lemgo bucht Ticket für Final Four in Köln
-
Oscar-Verleihung wird ab 2029 nur noch auf Youtube gezeigt
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner erscheint vor Gericht
-
Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr
-
Europaabgeordnete stimmen für Verschärfung der europäischen Asylpolitik
-
Pyrotechnik: UEFA verhängt Teilausschluss von Bayern-Fans
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim mit 83 Jahren gestorben
-
"From the River to the Sea": Mann in Berlin wegen antiisraelischer Parole verurteilt
-
Fast vier Jahre Haft für IS-Unterstützer in Düsseldorf
-
Aus Bürgergeld wird Grundsicherung: Kabinett beschließt schärfere Sanktionen
-
Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Hammerskins-Verbot: Bundesverwaltungsgericht urteilt am Freitag
-
Nutzung russischer Gelder: Von der Leyen und Merz mahnen Beschluss beim EU-Gipfel an
-
Neonazilieder auf Weihnachtsmarkt in Niedersachsen: Verdächtigter ermittelt
-
Merz: EU muss mit Nutzung russischen Vermögens "Druck auf Putin" erhöhen
-
Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins
-
Bereits zum zweiten Mal: 85-Jähriger aus Bayern überführt Schockanrufbetrüger
-
Merz unzufrieden mit Ergebnissen von Kommission zur Pflegereform
-
Medien: Filmemacher und Schwulenaktivist Rosa von Praunheim gestorben
-
Regierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Grünes Licht vom Parlament: Bundeswehr bekommt weitere 50 Milliarden für Rüstung
-
Merz rechtfertigt Verteidigungsausgaben: Wir sind kein Spielball von Großmächten
-
Bayern: 26-Jährige wegen Tötung von Partner zu neun Jahren Haft verurteilt
-
Merz: Müssen spätestens 2027 Freiwilligkeit von Wehrdienst überprüfen
-
Merz: Regierung prüft Möglichkeit von Gegenangriffen bei Cyberattacken
-
Drei Tote bei Feuer in Krankenhaus: Psychiatrie für Brandstifter in Hamburg
-
Urteil: Deutsche Regas muss 70 Millionen für Anbindung von LNG-Terminal zahlen
-
Meloni warnt vor überstürzter Entscheidung bei eingefrorenen russischen Vermögen
-
Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum
-
Sperre nicht überprüft: Spielsüchtiger Kunde bekommt Geld von Wettanbieter zurück
-
Merz: Werden Ukraine nicht ohne Sicherheitsgarantien lassen
-
Schwedische Königin Silvia in Bayern: Monarchin mit Staatsmedaille geehrt
-
Olympia: ARD und ZDF präsentieren Übertragungsangebot
-
Bundestag: Klöckner gedenkt Opfern von Anschlag in Sydney
-
Warner Bros Discovery lehnt Übernahmeangebot von Paramount ab
-
Alcaraz trennt sich von Trainer Ferrero - López übernimmt
-
Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer
-
Anlagebetrüger bringen Mann in Bayern um Viertelmillion Euro
-
Kabinett beschließt Sozialreform - aus Bürgergeld wird Grundsicherung
-
Mehr Impfungen beim Apotheker: Neues Gesetz gibt Apotheken weitere Kompetenzen
-
Großbritannien einigt sich mit EU auf Wiedereintritt in das Erasmus-Programm
-
Bundesregierung macht Weg für leichteren Abschuss von Wölfen frei
-
Bundesregierung beschließt von Umweltschützern kritisiertes Infrastrukturgesetz
-
Gesetz gegen Abholzung: EU-Parlament beschließt Aufschub
-
Milliardenpleite von Bremer Greensill Bank: Anklage wegen besonders schweren Bankrotts
-
EU-Parlament verabschiedet Zeitplan für Ausstieg aus russischem Gas
-
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München
-
Sohn von getötetem US-Regisseur Reiner formell des Mordes beschuldigt
Berliner Verwaltungsgericht: Zwei deutschsprachige Pornoseiten bleiben gesperrt
Der Zugriff auf zwei deutschsprachige Pornoseiten bleibt nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vorläufig gesperrt. Die Eilanträge des Betreibers wurden zurückgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Bei dem Betreiber handelt es sich um eine Firma mit Sitz in Zypern.
Die Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen wurde schon 2020 auf die Internetseiten aufmerksam, wie das Gericht ausführte. Es handelt sich um Videosharingplattformen, auf denen pornografische Inhalte uneingeschränkt und kostenlos abrufbar waren. Die Landesmedienanstalt verbot das Angebot, solange keine geschlossene Nutzergruppe eingerichtet werde. So solle sichergestellt werden, dass nur Erwachsene die Pornos sehen können.
Eilanträge vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster dagegen scheiterten im September 2022. Der Anbieter hielt sich aber nicht daran, wie das Berliner Gericht mitteilte. Weder sei die Verbreitung der Inhalte eingestellt noch eine geschlossene Benutzergruppe errichtet worden. Ein Zwangsgeld habe keinen Erfolg gehabt.
Darum seien die Landesmedienanstalten gemeinsam gegen sogenannte Accessprovider vorgegangen, also Anbieter von Internetzugängen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg habe im April 2024 gegenüber einem Accessprovider aus Berlin angeordnet, den Abruf der Internetseiten aus Deutschland zu sperren. Dagegen erhob der Anbieter Klagen und stellte Eilanträge, die aber nun keinen Erfolg hatten.
Die Sperrungen hätten gar nicht erst angeordnet werden müssen, wenn sich der Anbieter rechtstreu verhalten hätte, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung. Trotz des Verbots würden die pornografischen Inhalte weiter uneingeschränkt verbreitet. Geltendes Recht werde beharrlich missachtet - das sei hier besonders verwerflich, weil es um den Kinder- und Jugendschutz gehe. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erhoben werden.
H.Romero--AT