Arizona Tribune - Prozess um Geiselnahme von Frau durch Ex-Lebensgefährten in Hamburg begonnen

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Prozess um Geiselnahme von Frau durch Ex-Lebensgefährten in Hamburg begonnen
Prozess um Geiselnahme von Frau durch Ex-Lebensgefährten in Hamburg begonnen / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Prozess um Geiselnahme von Frau durch Ex-Lebensgefährten in Hamburg begonnen

Vor dem Hamburger Landgericht hat am Montag ein Prozess um eine zweifache Geiselnahme einer Frau durch ihren ehemaligen Lebensgefährten nach der Trennung begonnen. Auch der Sohn des 52-jährigen Beschuldigten sowie ein weiterer Komplize sind in dem Verfahren angeklagt. Sie sollen die Frau im April 2020 im Abstand von wenigen Tagen zweimal entführt haben, um sie unter Druck zu setzen.

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Laut Anklage lockte der 52-Jährige seine frühere Partnerin bei der ersten Tat unter einem Vorwand allein in sein Auto. Dann fuhr er mit ihr in ein Waldstück, wo er sie schlug, fesselte und massiv bedrohte. Er forderte die Frau unter anderem auf, mit ihm nach Mexiko zu fliehen. Sie blieb bis zum folgenden Morgen in seiner Gewalt. Danach ließ sie der Angeklagte gegen die Zusicherung frei, die Beziehung fortzusetzen und nichts zu erzählen.

Nachdem die Frau in den folgenden Tagen dennoch eine Strafanzeige bei der Polizei gestellt hatte, entführte der Hauptbeschuldigte seine ehemalige Lebensgefährtin erneut. Dabei wurde er von seinem 25-jährigen Sohn und einen weiteren 25-jährigen Komplizen unterstützt. Zu dritt passten sie laut Anklage die von ihrem Sohn begleitete Frau in der Tiefgarage ihres Wohnhauses ab. Sie attackierten den Sohn und brachten die Frau erneut in ihre Gewalt. Der 52-Jährige fuhr mit seiner Geisel erneut in einen Wald.

Dort musste die Frau auf der Rückbank die Nacht verbringen, bevor ihr früherer Partner sie am folgenden Tag in die Wohnung eines Bekannten in Nordhorn in Niedersachsen fuhr. Dort wurde sie erst mehrere Tage später von der Polizei befreit. Hintergrund der Trennung des Paars war nach Angaben des Gerichts eine Straftat des Hauptbeschuldigten. Wegen dieser wurde er inzwischen zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt.

H.Gonzales--AT