Arizona Tribune - Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"

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Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"
Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge" / Foto: LOIC VENANCE - AFP/Archiv

Eltern in den USA verklagen Tiktok nach Tod ihrer Töchter bei "Blackout Challenge"

Nach dem Tod von zwei Kindern bei der "Blackout Challenge" haben ihre Eltern die Videoplattform Tiktok in den USA verklagt. "Tiktok muss für die Verbreitung tödlicher Inhalte an die beiden Mädchen zur Rechenschaft gezogen werden", erklärte der Anwalt Matthew Bergman. Bei der "Blackout Challenge" geht es darum, sich bis zur Ohnmacht zu würgen - ein achtjähriges Mädchen aus Texas sowie eine Neunjährige aus Wisconsin waren im vergangenen Jahr bei dem Würgespiel ums Leben gekommen.

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In der Klage, die in der vergangenen Woche bei einem Gericht in Los Angeles eingereicht wurde, wird Tiktok beschuldigt, die "Blackout Challenge" "absichtlich und wiederholt" verbreitet zu haben. Tiktok habe Milliarden Dollar investiert und wissentlich Produkte entwickelt, die gefährliche Inhalte verbreiten, welche wiederum zum Tod seiner Nutzer führen können, hieß es.

Der Algorithmus von Tiktok habe den Mädchen die Challenge vorgeschlagen - woraufhin diese sich zu Tode stranguliert hätten - eine mit einem Seil, die andere mit einer Hundeleine.

Laut der Klage wurden auch Todesfälle bei Kindern in Italien, Australien und anderen Ländern mit dem Erstickungsspiel in Verbindung gebracht.

Auf Tiktok gibt es zahlreiche Herausforderungen, bei denen Teilnehmer zu gefährlichen Aktionen aufgefordert werden, bei denen sie sich filmen sollen, um die Videos dann ins Netz zu stellen.

Eine weitere gefährliche Challenge ist die "Skull Breaker Challenge", bei der Menschen beim Springen die Beine weggetreten werden, so dass sie nicht auf den Füßen landen, sondern stürzen und sich den Kopf stoßen.

Tiktok, das dem in China ansässigen Unternehmen Bytedance gehört, reagierte zunächst nicht auf eine Bitte um Stellungnahme.

N.Walker--AT