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Europäischer Gerichtshof urteilt über Thermofenster bei Dieselautos
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das sogenannte Thermofenster, eine Technik im Zusammenhang mit der Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen. In den konkreten Fällen geht es um Klagen in Österreich gegen Volkswagen und zwei Autohändler. Die Kläger fordern eine Erstattung des Kaufpreises. (Az. C-128/20 u.a.)
Für die Abgasreinigung wird ein Teil der Abgase in den Motor zurückgeleitet und erneut verbrannt. Mit dem Thermofenster wird dies bei besonders warmen und vor allem kühleren Außentemperaturen reduziert oder gestoppt, weswegen die Fahrzeuge dann mehr Stickoxide ausstoßen. Der EuGH muss nun beurteilen, ob dies als unzulässige Abschalteinrichtung zu werten ist. Eine Abschalteinrichtung ist laut früherem Urteil nur ausnahmsweise zulässig, wenn sie den Motor vor plötzlichen Schäden mit konkreter Gefahr als Folge schützen sollen.
E.Hall--AT