- Westliche Staaten legen neue Atom-Resolution gegen den Iran bei IAEA vor
- Ex-Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger hadert mit Bruch der Ampel-Koalition
- Studie: Lebenserwartung steigt erstmals seit Coronapandemie in allen Bundesländern
- Drei geschmuggelte Schildkröten in Baden-Württemberg entdeckt
- Baerbock: Müssen alles tun, um auf den 1,5 Grad-Pfad zu kommen
- Ukraine beziffert Umweltschäden durch russische Invasion auf 71 Milliarden Dollar
- Messi legt auf, Martinez zauberhaft: Argentinien auf Kurs
- Klimaschutz-Index von Germanwatch: Boom bei Erneuerbaren - aber zu viel Fossile
- Schröders Nets schlagen Charlotte
- Netanjahu verspricht Zahlung von fünf Millionen Dollar für jede freigekommene Geisel
- Torhüterfrage: Nagelsmann hat "eine Tendenz"
- Ewiger Zweiter: Neuvilles einmalige Chance auf den Rallye-Thron
- Nach 15 Siegen: Cleveland verliert in Boston
- Draisaitl triumphiert im NHL-Duell mit Stützle
- Studie: Mehr als ein Viertel der Schüler schätzt eigene Lebensqualität gering ein
- Moskau droht nach ukrainischem Abfeuern von ATACMS-Raketen mit Antwort
- Frühere Chefin von Wrestling-Unternehmen soll US-Bildungsministerin werden
- Gysi, Bartsch und Ramelow stellen Pläne für Bundestagskandidaturen vor
- Baerbock schaltet sich in Klimaverhandlungen in Baku ein
- Bundesgerichtshof urteilt in Maskenstreit um Familienrichter von Weimar
- Selenskyj: Bei Einschnitten bei US-Militärhilfe "werden wir verlieren"
- Trump: TV-Mediziner Dr. Oz soll Spitzenposten im US-Gesundheitswesen bekommen
- Ugandischer Oppositionspolitiker Besigye laut seiner Ehefrau "entführt"
- Neuer Test von Starship-Rakete im Beisein Trumps - diesmal kein Rückholmanöver
- Pleite im Davis Cup: Nadals Karriere endet ohne Krönung
- "Wahnsinn": Elfmeter weckt EM-Erinnerungen bei Nagelsmann
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen erzielt
- Mega-Rakete Starship in Texas zu neuem Testflug abgehoben
- USA erkennen Edmundo González Urrutia als gewählten Präsidenten Venezuelas an
- Verhandlungskreise: Grundsatzeinigung auf Koalitionsvertrag in Thüringen
- Nmecha-Tor reicht nicht: Deutsche B-Elf mit Remis in Ungarn
- Trotz Niederlagenserie: Guardiola verlängert wohl bei City
- Biden verpasst erstes G20-Gruppenfoto - Fototermin am Dienstag wiederholt
- Trump nominiert China-Kritiker Lutnick zum US-Handelsminister
- Nadal nach Niederlage: "Vermutlich mein letztes Spiel"
- Tausende demonstrieren in Tiflis gegen Wahlsieg von Regierungspartei
- Zeitung: Staatsanwalt offen für Einfrieren des Schweigegeldverfahrens gegen Trump
- Remis in Frankreich: U21 bleibt 2024 ungeschlagen
- Putin lockert Regeln zu Einsatz von Atomwaffen - Kritik von Washington und Kiew
- Afghanische Aktivistin Nila Ibrahimi mit Kinder-Friedenspreis ausgezeichnet
- Scholz verliert in SPD an Rückhalt - hält sich aber bedeckt
- Schnelles Karriereende möglich: Nadal verliert Auftakteinzel
- Netanjahu: Israel bietet fünf Millionen Dollar für jede freigekommene Geisel
- Scholz hält sich in Kandidatenfrage bedeckt - "gemeinsam erfolgreich"
- Videospiel "Minecraft" soll in Freizeitparks zum Leben erweckt werden
- Schäden an zwei Unterwasser-Kabeln in der Ostsee wecken Verdacht auf Sabotage
- Ukraine greift Russland mit ATACMS-Raketen an - Moskau droht mit Antwort
- Arbeitskräfte gesucht: Spanien erleichtert Zuwanderung
- US-Republikanerin will Trans-Abgeordneter Zugang zu Damentoilette verwehren
- CDU-Vertreter warnen vor Koalition mit der FDP - Liberale verärgert
EuGH: Erwachsenwerden nach Antrag auf Familiennachzug schließt diesen nicht aus
Der Antrag von Eltern auf ein Visum zur Familienzusammenführung darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling vor der Entscheidung über den Antrag volljährig wurde. Das gilt auch für den Antrag eines Kinds, das vor der Anerkennung seines Vaters als Flüchtling volljährig wird, erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag in Luxemburg. Es ging um Fälle aus Deutschland. (Az. C-273/20 u.a.)
Syrische Staatsangehörige beantragten Visa, um mit ihrem jeweiligen Sohn zusammenzuleben. Die Söhne waren als Jugendliche nach Deutschland gekommen. Sie wurden aber 18 Jahre alt, bevor über die Anträge ihrer Eltern entschieden war. Deshalb wurden diese abgelehnt. Im zweiten Fall wollte die Tochter eines Syrers ihrem Vater nachziehen, sie wurde aber ebenfalls während des Entscheidungsverfahrens volljährig.
Gegen die Ablehnung ihrer Anträge klagten die Betroffenen zunächst mit Erfolg in Deutschland. Die Bundesrepublik legte aber Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein, welches den EuGH um Auslegung des europäischen Rechts bat.
Der EuGH betonte nun, dass bei der Auslegung der Richtlinie zur Familienzusammenführung vor allem das Kindeswohl berücksichtigt werden müsse. Wenn der Entscheidungszeitpunkt der Behörde maßgeblich sei, hätte diese keine Veranlassung, die Anträge von Eltern Minderjähriger mit der gebotenen Dringlichkeit zu behandeln. Der Erfolg eines solchen Antrags hänge dann vor allem von der Geschwindigkeit ab, mit der eine Behörde arbeite. Das Aufenthaltsrecht der Eltern könne nicht automatisch mit Eintritt der Volljährigkeit ihres Sohns enden.
Auch im Fall des Nachzugs der Tochter sei der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Vater den Asylantrag gestellt habe - und nicht der Zeitpunkt der Entscheidung darüber. Allerdings müsse die Tochter ihren Antrag innerhalb von drei Monaten nach Anerkennung ihres Vaters als Flüchtling stellen.
Für die Anerkennung von familiären Bindungen sei es nicht notwendig, dass Eltern und Kind in einem Haushalt lebten, erklärte der EuGH weiter. Die bloße Verwandtschaft genüge aber auch nicht - regelmäßige Kontakte könnten dagegen ausreichen. Über die konkreten Fälle muss nun das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
S.Jackson--AT