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BGH urteilt über Rückzahlung von Stornokosten nach Absage von Reise wegen Corona
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Dienstag (09.00 Uhr) über die Rückzahlung der Stornokosten, nachdem der Kunde die Reise wegen der beginnenden Corona-Pandemie abgesagt hatte. Es sollte im April 2020 nach Japan gehen, der Kläger stornierte die Reise aber am 1. März und zahlte 1500 Euro dafür. Ende März dann verhängte Japan ein Einreiseverbot, woraufhin er sein Geld zurückhaben wollte. (Az. X ZR 53/21)
Grundsätzlich können Reisende jederzeit vom Vertrag für eine Pauschalreise zurücktreten. Der Veranstalter kann jedoch eine Entschädigung verlangen - es sei denn, "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" würden die Reise erheblich beeinträchtigen. Der BGH muss nun beurteilen, ob am 1. März 2020 bereits außergewöhnliche Umstände vorlagen und ob das überhaupt der entscheidende Zeitpunkt war oder es nicht vielmehr auf die spätere Entwicklung der Pandemie ankam.
P.Hernandez--AT