- Achillessehnenriss: Saisonaus für Leverkusens Terrier
- Waffenruhe im Gazastreifen: UNO meldet Ankunft erster Lastwagen mit Hilfsgütern
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis mit den USA
- Bö Dritter auf Abschiedstournee - Strelow auf Rang sieben
- 68-Jähriger aus Dresden mit hohen Gewinnversprechen um 120.000 Euro betrogen
- Forum der Geisel-Familien bestätigt Namen der drei am Sonntag freizulassenden Frauen
- Rollstuhlfahrer von U-Bahn in Berlin mitgerissen und tödlich verletzt
- Haft von Südkoreas entmachtetem Präsidenten verlängert - Anhänger stürmen Gericht
- Einschlägig bekannter Mann bewirft erneut Regierungsgebäude - Festnahme in Berlin
- Kracherduell: Djokovic gegen Alcaraz im Viertelfinale
- Spieler des Tages: Myron Boadu (VfL Bochum)
- Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
- Merz will Trump handgeschriebenen Brief zur Amtseinführung schicken
- Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
- Skyliners Frankfurt: Positive A-Probe bei Booker Coplin
- Nach Erhalt von Liste freikommender Geiseln: Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft
- Straßenfest, Festakt und Bühnenshow: Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr
- Flick verurteilt Rassismus: "Dafür gibt es keinen Platz"
- Trotz erstem Satzverlust: Zverev im Viertelfinale
- 82-Jährige fährt rund 20 Kilometer als Geisterfahrerin über Autobahn in Hessen
- SPD-Chef Klingbeil: Habeck hat sich zu wenig um Wirtschaftskrise gekümmert
- Mann steigt aus und wird überfahren: Tödlicher Unfall auf Autobahn in Niedersachsen
- 60 Tote bei jüngsten Angriffen der Guerillagruppe ELN in Kolumbien
- Debatte um Ukraine-Hilfen: Haßelmann unterstützt Vorstoß von Baerbock und Pistorius
- Draisaitl mit Doppelpack bei Oilers-Niederlage
- Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen noch nicht in Kraft getreten
- Viertelfinale gegen Djokovic? Alcaraz legt vor
- Zweite in Sapporo: Freitag sorgt für deutsches Top-Resultat
- NFL-Hammer: St. Browns Lions scheitern an Colemans Commanders
- Trumps Grenzschutzbeauftragter: Noch keine Entscheidung über Massenfestnahmen von Migranten
- Am deutschen Morgen: Lys in der Night Session auf Rod Laver
- Mihambo meldet sich stark zurück - und ist "sehr zufrieden"
- Preuß: "Es ist dieser berühmte Flow"
- Hattrick mit Vorgeschichte: Boadu erst sauer, dann glücklich
- Kane hofft auf Vertragsverlängerungen - auch bei Dier
- Lys über chronische Krankheit: "Teil meines Lebens"
- Achtelfinale: Sabalenka locker - Gauff mit etwas Mühe
- Waffenruhe im Gazastreifen soll Sonntagfrüh in Kraft treten
- Videoplattform Tiktok schaltet App in den USA ab
- Tiktok droht in den USA die Verbannung aus den App-Stores
- Trump bei Kundgebung vor Anhängern in Washington einen Tag vor Vereidigung
- Waffenruhe zwischen Israel und Hamas im Gazastreifen tritt in Kraft
- Kurz vor Waffenruhe: Demonstranten in Israel fordern Freilassung der Geiseln im Gazastreifen
- Vor Vereidigung am Montag: Trump trifft in Washington ein
- Gericht in Südkorea verlängert Inhaftierung von entmachtetem Präsidenten Yoon
- Trump: Werde "Rekord"-Zahl an Dekreten am ersten Tag im Amt unterzeichnen
- Insa-Umfrage: Union fällt unter 30 Prozent - FDP legt zu
- Kurz vor drohender Abschaltung von Tiktok in den USA: Trump bringt Aufschub ins Spiel
- Sieg im Topspiel: HSV übernimmt Tabellenführung von Köln
- Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr mit Straßenfest, Festakt und Bühnenshow
Bundesgerichtshof bestätigt Mordurteile gegen Berliner Rocker
Acht Hells-Angels-Rocker sind vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihren Revisionen gegen Mordurteile des Berliner Landgerichts gescheitert. Stattdessen hatte die Staatsanwaltschaft Erfolg damit, die Verkürzung der Mindestverbüßungsdauer der Haftstrafen aufheben zu lassen, wie der fünfte Strafsenat des BGH mit Sitz in Leipzig am Montag entschied. Bei einem weiteren Angeklagten bestätigte der BGH zwar die Verurteilung wegen Mordes, das Landgericht muss aber neu über die Strafe verhandeln. (Az. 5 StR 542/20)
Es ging um eine Tat aus dem Januar 2014: Damals stürmten 13 teilweise maskierte Männer ein Wettbüro im Berliner Stadtteil Reinickendorf. Der an der Spitze laufende Mann feuerte acht Kugeln auf das im Schankraum sitzende Opfer ab, direkt danach verließen die Rocker geschlossen das Lokal. Der Vorgang wurde von einer Videokamera aufgezeichnet.
Nach fast fünf Jahren Prozessdauer kam das Landgericht 2019 zu dem Schluss, dass eine Fehde zwischen dem damaligen Chef einer Hells-Angels-Gruppe in Berlin und dem späteren Opfer der Grund für die Tat gewesen sei. Der Anführer habe die übrigen Beteiligten zu der Tat angestiftet. Es verurteilte acht Rocker wegen Mordes und den Anführer wegen Anstiftung zum Mord zu lebenslangen Haftstrafen.
Die Mindestverbüßungsdauer der lebenslangen Strafen wurde aber um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht nicht ausschließen konnte, dass die Polizei vorher von den Tötungsplänen erfahren und das Opfer nicht geschützt hatte. Gegen diesen Abschlag wandte sich die Staatsanwaltschaft vor dem BGH und hatte nun in acht der neun Fälle Erfolg.
Täter hätten keinen Anspruch darauf, dass Strafverfolgungsorgane gegen sie tätig würden, begründete der BGH diese Entscheidung. Ihr Recht auf ein faires Verfahren sei nicht verletzt worden.
Die Revisionen von acht der neun Angeklagten wurden verworfen, weil der BGH keine Rechtsfehler im Berliner Urteil fand. Nur in einem Fall habe das Landgericht die Ablehnung einer Strafmilderung nicht fehlerfrei begründet, obwohl der Angeklagte bei der Aufklärung geholfen habe. Das Mordurteil in dem Fall bleibt zwar bestehen, über die Strafe muss aber neu entschieden werden.
G.P.Martin--AT