- Vor Kracherduell: Djokovic erklärt Interviewverzicht
- Achillessehnenriss: Saisonaus für Leverkusens Terrier
- Waffenruhe im Gazastreifen: UNO meldet Ankunft erster Lastwagen mit Hilfsgütern
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis mit den USA
- Bö Dritter auf Abschiedstournee - Strelow auf Rang sieben
- 68-Jähriger aus Dresden mit hohen Gewinnversprechen um 120.000 Euro betrogen
- Forum der Geisel-Familien bestätigt Namen der drei am Sonntag freizulassenden Frauen
- Rollstuhlfahrer von U-Bahn in Berlin mitgerissen und tödlich verletzt
- Haft von Südkoreas entmachtetem Präsidenten verlängert - Anhänger stürmen Gericht
- Einschlägig bekannter Mann bewirft erneut Regierungsgebäude - Festnahme in Berlin
- Kracherduell: Djokovic gegen Alcaraz im Viertelfinale
- Spieler des Tages: Myron Boadu (VfL Bochum)
- Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
- Merz will Trump handgeschriebenen Brief zur Amtseinführung schicken
- Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
- Skyliners Frankfurt: Positive A-Probe bei Booker Coplin
- Nach Erhalt von Liste freikommender Geiseln: Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft
- Straßenfest, Festakt und Bühnenshow: Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr
- Flick verurteilt Rassismus: "Dafür gibt es keinen Platz"
- Trotz erstem Satzverlust: Zverev im Viertelfinale
- 82-Jährige fährt rund 20 Kilometer als Geisterfahrerin über Autobahn in Hessen
- SPD-Chef Klingbeil: Habeck hat sich zu wenig um Wirtschaftskrise gekümmert
- Mann steigt aus und wird überfahren: Tödlicher Unfall auf Autobahn in Niedersachsen
- 60 Tote bei jüngsten Angriffen der Guerillagruppe ELN in Kolumbien
- Debatte um Ukraine-Hilfen: Haßelmann unterstützt Vorstoß von Baerbock und Pistorius
- Draisaitl mit Doppelpack bei Oilers-Niederlage
- Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen noch nicht in Kraft getreten
- Viertelfinale gegen Djokovic? Alcaraz legt vor
- Zweite in Sapporo: Freitag sorgt für deutsches Top-Resultat
- NFL-Hammer: St. Browns Lions scheitern an Colemans Commanders
- Trumps Grenzschutzbeauftragter: Noch keine Entscheidung über Massenfestnahmen von Migranten
- Am deutschen Morgen: Lys in der Night Session auf Rod Laver
- Mihambo meldet sich stark zurück - und ist "sehr zufrieden"
- Preuß: "Es ist dieser berühmte Flow"
- Hattrick mit Vorgeschichte: Boadu erst sauer, dann glücklich
- Kane hofft auf Vertragsverlängerungen - auch bei Dier
- Lys über chronische Krankheit: "Teil meines Lebens"
- Achtelfinale: Sabalenka locker - Gauff mit etwas Mühe
- Waffenruhe im Gazastreifen soll Sonntagfrüh in Kraft treten
- Videoplattform Tiktok schaltet App in den USA ab
- Tiktok droht in den USA die Verbannung aus den App-Stores
- Trump bei Kundgebung vor Anhängern in Washington einen Tag vor Vereidigung
- Waffenruhe zwischen Israel und Hamas im Gazastreifen tritt in Kraft
- Kurz vor Waffenruhe: Demonstranten in Israel fordern Freilassung der Geiseln im Gazastreifen
- Vor Vereidigung am Montag: Trump trifft in Washington ein
- Gericht in Südkorea verlängert Inhaftierung von entmachtetem Präsidenten Yoon
- Trump: Werde "Rekord"-Zahl an Dekreten am ersten Tag im Amt unterzeichnen
- Insa-Umfrage: Union fällt unter 30 Prozent - FDP legt zu
- Kurz vor drohender Abschaltung von Tiktok in den USA: Trump bringt Aufschub ins Spiel
- Sieg im Topspiel: HSV übernimmt Tabellenführung von Köln
Beschwerde gegen Ergebnis von Bundestagswahl 2017 in Wahlkreis Amberg scheitert
Eine Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Bundestagswahl 2017 im ostbayerischen Wahlkreis Amberg ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die entsprechende Regelung im Wahlprüfungsgesetz sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Eine Wählerin hatte beanstandet, dass ihre Stimme nicht gezählt worden sei. (Az. 2 BvC 17/18)
Sie habe ihre Erststimme für einen Kandidaten abgegeben, der laut Wahlergebnis in ihrem Stimmbezirk überhaupt keine Stimme erhalten habe. Der stellvertretende Kreiswahlleiter lehnte eine Neuauszählung ab. Der Bundestag wies später den Wahleinspruch zurück, den die Wählerin zusammen mit dem Direktkandidaten und einem weiteren Mann einlegte.
Die Kreiswahlleitung habe die Neuauszählung ablehnen dürfen, auch der Wahlprüfungsausschuss müsse nicht neu zählen, erklärte das Parlament. Weitergehende Ermittlungen fänden in der Regel nur dann statt, wenn eine Auswirkung auf die Sitzverteilung im Bundestag nicht auszuschließen sei - das sei hier aber nicht der Fall.
Daraufhin wandten sich die Frau und die drei Männer an das Bundesverfassungsgericht. Dieses wies ihre Beschwerde nun zurück. Bei möglichen Zählfehlern in nur geringem Umfang sei die Legitimationsfunktion der Wahl nicht betroffen, erklärte das Gericht.
S.Jackson--AT