- Vor Kracherduell: Djokovic erklärt Interviewverzicht
- Achillessehnenriss: Saisonaus für Leverkusens Terrier
- Waffenruhe im Gazastreifen: UNO meldet Ankunft erster Lastwagen mit Hilfsgütern
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis mit den USA
- Bö Dritter auf Abschiedstournee - Strelow auf Rang sieben
- 68-Jähriger aus Dresden mit hohen Gewinnversprechen um 120.000 Euro betrogen
- Forum der Geisel-Familien bestätigt Namen der drei am Sonntag freizulassenden Frauen
- Rollstuhlfahrer von U-Bahn in Berlin mitgerissen und tödlich verletzt
- Haft von Südkoreas entmachtetem Präsidenten verlängert - Anhänger stürmen Gericht
- Einschlägig bekannter Mann bewirft erneut Regierungsgebäude - Festnahme in Berlin
- Kracherduell: Djokovic gegen Alcaraz im Viertelfinale
- Spieler des Tages: Myron Boadu (VfL Bochum)
- Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
- Merz will Trump handgeschriebenen Brief zur Amtseinführung schicken
- Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
- Skyliners Frankfurt: Positive A-Probe bei Booker Coplin
- Nach Erhalt von Liste freikommender Geiseln: Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft
- Straßenfest, Festakt und Bühnenshow: Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr
- Flick verurteilt Rassismus: "Dafür gibt es keinen Platz"
- Trotz erstem Satzverlust: Zverev im Viertelfinale
- 82-Jährige fährt rund 20 Kilometer als Geisterfahrerin über Autobahn in Hessen
- SPD-Chef Klingbeil: Habeck hat sich zu wenig um Wirtschaftskrise gekümmert
- Mann steigt aus und wird überfahren: Tödlicher Unfall auf Autobahn in Niedersachsen
- 60 Tote bei jüngsten Angriffen der Guerillagruppe ELN in Kolumbien
- Debatte um Ukraine-Hilfen: Haßelmann unterstützt Vorstoß von Baerbock und Pistorius
- Draisaitl mit Doppelpack bei Oilers-Niederlage
- Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen noch nicht in Kraft getreten
- Viertelfinale gegen Djokovic? Alcaraz legt vor
- Zweite in Sapporo: Freitag sorgt für deutsches Top-Resultat
- NFL-Hammer: St. Browns Lions scheitern an Colemans Commanders
- Trumps Grenzschutzbeauftragter: Noch keine Entscheidung über Massenfestnahmen von Migranten
- Am deutschen Morgen: Lys in der Night Session auf Rod Laver
- Mihambo meldet sich stark zurück - und ist "sehr zufrieden"
- Preuß: "Es ist dieser berühmte Flow"
- Hattrick mit Vorgeschichte: Boadu erst sauer, dann glücklich
- Kane hofft auf Vertragsverlängerungen - auch bei Dier
- Lys über chronische Krankheit: "Teil meines Lebens"
- Achtelfinale: Sabalenka locker - Gauff mit etwas Mühe
- Waffenruhe im Gazastreifen soll Sonntagfrüh in Kraft treten
- Videoplattform Tiktok schaltet App in den USA ab
- Tiktok droht in den USA die Verbannung aus den App-Stores
- Trump bei Kundgebung vor Anhängern in Washington einen Tag vor Vereidigung
- Waffenruhe zwischen Israel und Hamas im Gazastreifen tritt in Kraft
- Kurz vor Waffenruhe: Demonstranten in Israel fordern Freilassung der Geiseln im Gazastreifen
- Vor Vereidigung am Montag: Trump trifft in Washington ein
- Gericht in Südkorea verlängert Inhaftierung von entmachtetem Präsidenten Yoon
- Trump: Werde "Rekord"-Zahl an Dekreten am ersten Tag im Amt unterzeichnen
- Insa-Umfrage: Union fällt unter 30 Prozent - FDP legt zu
- Kurz vor drohender Abschaltung von Tiktok in den USA: Trump bringt Aufschub ins Spiel
- Sieg im Topspiel: HSV übernimmt Tabellenführung von Köln
Nach Verjährung kein Anspruch für Gebrauchtwagenkäufer gegen VW im Abgasskandal
Nach der dreijährigen Verjährungsfrist haben Käufer von gebrauchten VW-Dieseln im Abgasskandal keine Ansprüche mehr gegen den Autobauer. Das Unternehmen habe nämlich von dem Kauf des Gebrauchtwagens von einer dritten Partei nicht profitiert, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Er verneinte darum in mehreren Fällen den sogenannten Restschadenersatz, der erst nach zehn Jahren verjährt. (Az. VII ZR 365/21 u.a.)
Die Kläger in allen fünf Fällen wollten von Volkswagen Schadenersatz wegen Manipulationssoftware an den Dieselmotoren ihrer Autos. Alle klagten später als Ende 2018 - also mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals. Vor den Oberlandesgerichten Koblenz und Stuttgart hatten sie keinen Erfolg.
Der BGH bestätigte nun vier dieser Urteile. Nur einen Fall, bei dem die Klage 2019 eingereicht worden war, verwies er zur neuen Verhandlung zurück. Hier sah der BGH einen Rechtsfehler in der Beurteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart, dass der Käufer nur aus "grob fahrlässiger Unkenntnis" bis Ende 2015 nicht wusste, dass sein Auto betroffen war. Es wäre also möglich, dass dieser eine Fall noch nicht verjährt ist - darüber muss das Oberlandesgericht nun erneut entscheiden.
Volkswagen teilte nach der Verhandlung am Donnerstag mit, das Unternehmen sehe sich "in seiner Rechtsauffassung bestätigt". Am 21. Februar verhandelt der BGH noch einmal über Restschadenersatz im Dieselskandal. Dann geht es um Neuwagen.
N.Mitchell--AT