- Drei israelische Geiseln im Gazastreifen an Rotes Kreuz übergeben
- Trump kündigt Dekret zur Aussetzung des Tiktok-Banns in den USA an
- Scholz zu Waffenruhe: "Schnell mehr humanitäre Hilfe nach Gaza"
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis zu den USA
- Videoplattform Tiktok in den USA abgeschaltet
- "Echt einen Flow": Preuß auch im Massenstart Zweite
- Preuß auch im Massenstart Zweite
- Trump will unmittelbar nach Vereidigung "Rekord"-Zahl von Dekreten unterzeichnen
- 25-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen nach tödlichem Streit unter Nachbarn in Haft
- Karlsruhe verpasst Sprung auf Platz eins
- Deutsche Exportwirtschaft warnt vor Trumps Handelspolitik und EU-Gegenzöllen
- Snowboard: Hofmeister mit Sieg-Hattrick
- Brand in geparktem Lastwagen: Feuerwehr in Sachsen-Anhalt findet Toten
- Vor Kracherduell: Djokovic erklärt Interviewverzicht
- Achillessehnenriss: Saisonaus für Leverkusens Terrier
- Waffenruhe im Gazastreifen: UNO meldet Ankunft erster Lastwagen mit Hilfsgütern
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis mit den USA
- Bö Dritter auf Abschiedstournee - Strelow auf Rang sieben
- 68-Jähriger aus Dresden mit hohen Gewinnversprechen um 120.000 Euro betrogen
- Forum der Geisel-Familien bestätigt Namen der drei am Sonntag freizulassenden Frauen
- Rollstuhlfahrer von U-Bahn in Berlin mitgerissen und tödlich verletzt
- Haft von Südkoreas entmachtetem Präsidenten verlängert - Anhänger stürmen Gericht
- Einschlägig bekannter Mann bewirft erneut Regierungsgebäude - Festnahme in Berlin
- Kracherduell: Djokovic gegen Alcaraz im Viertelfinale
- Spieler des Tages: Myron Boadu (VfL Bochum)
- Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
- Merz will Trump handgeschriebenen Brief zur Amtseinführung schicken
- Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
- Skyliners Frankfurt: Positive A-Probe bei Booker Coplin
- Nach Erhalt von Liste freikommender Geiseln: Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft
- Straßenfest, Festakt und Bühnenshow: Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr
- Flick verurteilt Rassismus: "Dafür gibt es keinen Platz"
- Trotz erstem Satzverlust: Zverev im Viertelfinale
- 82-Jährige fährt rund 20 Kilometer als Geisterfahrerin über Autobahn in Hessen
- SPD-Chef Klingbeil: Habeck hat sich zu wenig um Wirtschaftskrise gekümmert
- Mann steigt aus und wird überfahren: Tödlicher Unfall auf Autobahn in Niedersachsen
- 60 Tote bei jüngsten Angriffen der Guerillagruppe ELN in Kolumbien
- Debatte um Ukraine-Hilfen: Haßelmann unterstützt Vorstoß von Baerbock und Pistorius
- Draisaitl mit Doppelpack bei Oilers-Niederlage
- Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen noch nicht in Kraft getreten
- Viertelfinale gegen Djokovic? Alcaraz legt vor
- Zweite in Sapporo: Freitag sorgt für deutsches Top-Resultat
- NFL-Hammer: St. Browns Lions scheitern an Colemans Commanders
- Trumps Grenzschutzbeauftragter: Noch keine Entscheidung über Massenfestnahmen von Migranten
- Am deutschen Morgen: Lys in der Night Session auf Rod Laver
- Mihambo meldet sich stark zurück - und ist "sehr zufrieden"
- Preuß: "Es ist dieser berühmte Flow"
- Hattrick mit Vorgeschichte: Boadu erst sauer, dann glücklich
- Kane hofft auf Vertragsverlängerungen - auch bei Dier
- Lys über chronische Krankheit: "Teil meines Lebens"
Friseurin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Lohnausfall wegen Corona-Lockdowns
Eine Friseurin aus Sachsen-Anhalt hat keinen Anspruch auf Erstattung ihres Lohnausfalls durch das Land, weil ihr Salon wegen der Corona-Lockdowns vorübergehend schließen musste. Das Landgericht Magdeburg wies am Montag die Klage der Salonbesitzerin ab. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keinen Anspruch auf Erstattung des sogenannten Unernehmerlohns, wie ein Gerichtssprecher sagte. In den gesetzlichen Regelungen sei ein derartiger Anspruch nicht festgeschrieben. (Az: 10 O 624/21)
Die Inhaberin eines Friseursalons aus der Nähe von Magdeburg forderte vom Land Sachsen-Anhalt rund 9200 Euro Unternehmerlohn für zwei Betriebsschließungen wegen der Lockdowns im Frühjahr 2020 sowie im Winter 2020/2021. Die Klägerin bekam Überbrückungshilfen für die Fixkosten in ihrem Betrieb in Höhe von mehreren zehntausend Euro vom Staat erstattet, nicht aber ihren eigenen Lohnausfall. Sie kann gegen die Entscheidung Berufung am Oberlandesgericht Naumburg einlegen.
In einem ähnlichen Fall hatte das Oberlandesgericht Stuttgart in der vergangenen Woche im Fall einer Friseurin aus Baden-Württemberg entschieden, die vom Land wegen der pandemiebedingten Schließung ihres Salons eine Entschädigung gefordert hatte. Das Gericht wies die Klage ab und nannte Schließung des Betriebs verhältnismäßig.
A.Moore--AT