- Tiktok kündigt nach vorläufiger Abschaltung Wiederaufnahme von Dienst in den USA an
- Erst gewankt, dann geglänzt: Handballer besiegen Tschechien
- Pleite für Bremen - Essende lässt Augsburg jubeln
- Israelische Armee: Drei von Hamas freigelassene Geiseln mit ihren Müttern vereint
- Alaba-Comeback nach 399 Tagen: Real wieder Spitzenreiter
- Zentralrat der Juden warnt eindringlich vor Verharmlosung des Holocausts
- Finale verpasst: Paschke stürzt bei Tschofenig-Sieg ab
- Nach 15 Monaten im Gazastreifen: Drei freigelassene israelische Geiseln wieder zu Hause
- Neue Hoffnung dank Baumgart: Union bezwingt Mainz
- Nach neuem Steinwurf auf Amtsgebäude: Einschlägig bekannter Mann in Berlin in Haft
- Drei israelische Geiseln im Gazastreifen an Rotes Kreuz übergeben
- Trump kündigt Dekret zur Aussetzung des Tiktok-Banns in den USA an
- Scholz zu Waffenruhe: "Schnell mehr humanitäre Hilfe nach Gaza"
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis zu den USA
- Videoplattform Tiktok in den USA abgeschaltet
- "Echt einen Flow": Preuß auch im Massenstart Zweite
- Preuß auch im Massenstart Zweite
- Trump will unmittelbar nach Vereidigung "Rekord"-Zahl von Dekreten unterzeichnen
- 25-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen nach tödlichem Streit unter Nachbarn in Haft
- Karlsruhe verpasst Sprung auf Platz eins
- Deutsche Exportwirtschaft warnt vor Trumps Handelspolitik und EU-Gegenzöllen
- Snowboard: Hofmeister mit Sieg-Hattrick
- Brand in geparktem Lastwagen: Feuerwehr in Sachsen-Anhalt findet Toten
- Vor Kracherduell: Djokovic erklärt Interviewverzicht
- Achillessehnenriss: Saisonaus für Leverkusens Terrier
- Waffenruhe im Gazastreifen: UNO meldet Ankunft erster Lastwagen mit Hilfsgütern
- Amtseinführung von Trump: Merz wirbt für gutes Verhältnis mit den USA
- Bö Dritter auf Abschiedstournee - Strelow auf Rang sieben
- 68-Jähriger aus Dresden mit hohen Gewinnversprechen um 120.000 Euro betrogen
- Forum der Geisel-Familien bestätigt Namen der drei am Sonntag freizulassenden Frauen
- Rollstuhlfahrer von U-Bahn in Berlin mitgerissen und tödlich verletzt
- Haft von Südkoreas entmachtetem Präsidenten verlängert - Anhänger stürmen Gericht
- Einschlägig bekannter Mann bewirft erneut Regierungsgebäude - Festnahme in Berlin
- Kracherduell: Djokovic gegen Alcaraz im Viertelfinale
- Spieler des Tages: Myron Boadu (VfL Bochum)
- Zwei Richter im Iran am Sitz des Obersten Gerichts getötet
- Merz will Trump handgeschriebenen Brief zur Amtseinführung schicken
- Hessischer Rundfunk verlässt Kurznachrichtendienst X
- Skyliners Frankfurt: Positive A-Probe bei Booker Coplin
- Nach Erhalt von Liste freikommender Geiseln: Waffenruhe im Gazastreifen in Kraft
- Straßenfest, Festakt und Bühnenshow: Chemnitz eröffnet Kulturhauptstadtjahr
- Flick verurteilt Rassismus: "Dafür gibt es keinen Platz"
- Trotz erstem Satzverlust: Zverev im Viertelfinale
- 82-Jährige fährt rund 20 Kilometer als Geisterfahrerin über Autobahn in Hessen
- SPD-Chef Klingbeil: Habeck hat sich zu wenig um Wirtschaftskrise gekümmert
- Mann steigt aus und wird überfahren: Tödlicher Unfall auf Autobahn in Niedersachsen
- 60 Tote bei jüngsten Angriffen der Guerillagruppe ELN in Kolumbien
- Debatte um Ukraine-Hilfen: Haßelmann unterstützt Vorstoß von Baerbock und Pistorius
- Draisaitl mit Doppelpack bei Oilers-Niederlage
- Israelische Armee: Waffenruhe im Gazastreifen noch nicht in Kraft getreten
Europäischer Gerichtshof erklärt Rechtsstaatsmechanismus für rechtens
Polen und Ungarn müssen womöglich mit der Kürzung von Mitteln aus dem EU-Haushalt rechnen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) wies die Klagen der beiden Länder gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus am Mittwoch ab. Die Regelung sei auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen worden, urteilte der in Luxemburg ansässige EuGH. Das 2021 eingeführte Instrument sieht die Möglichkeit vor, bei Rechtsstaatsverstößen EU-Gelder zu kürzen. (Az. C-156/21 und C-157/21)
Konkret können Zahlungen aus dem gemeinsamen Haushalt reduziert oder Mittel aus dem Strukturfonds eingefroren werden. Möglich sind solche Sanktionen, wenn Mitgliedstaaten gegen rechtsstaatliche Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der EU auswirken.
Der Rechtsstaatsmechanismus war bereits zu Beginn des vergangenen Jahres in Kraft getreten, wurde aber noch nicht angewendet. Die Mitgliedstaaten hatten sich darauf geeinigt, die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Auch die EU-Kommission wartete darauf. Das Europaparlament dagegen warf der Kommission Untätigkeit vor und verklagte sie im Oktober sogar deswegen.
Die Regierungen von Polen und Ungarn stehen seit Langem wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der Kritik. Brüssel befürchtet, dass der Rechtsstaat in beiden Ländern erodiert. Warschau und Budapest waren von Anfang an gegen den Mechanismus und klagten dagegen, sie wollten ihn vom EuGH für nichtig erklären lassen.
Damit hatten sie nun aber keinen Erfolg: Der Gerichtshof urteilte, dass der Rechtsstaatsmechanismus mit dem EU-Vertrag vereinbar sei und in den Zuständigkeitsbereich der EU falle. Ziel sei es, den EU-Haushalt vor Beeinträchtigungen wegen mangelnder Rechtsstaatlichkeit zu schützen - und nicht etwa, derartige Verstöße als solche zu ahnden.
Der EuGH wies darauf hin, dass das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten die Achtung gemeinsamer Werte wie Rechtsstaatlichkeit und Solidarität voraussetze. Der Haushalt sei eines der wichtigsten Instrumente, um diese Solidarität praktisch umzusetzen. Wenn ein Mitgliedstaat gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoße, sei zudem nicht mehr gewährleistet, dass die Ausgaben den von der EU verfolgten Zielen entsprächen.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßte die EuGH-Entscheidung. Sie kündigte für die kommenden Wochen Leitlinien für die Umsetzung des Mechanismus an. Wo die Bedingungen erfüllt seien, werde entschlossen gehandelt, erklärte von der Leyen.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola teilte mit, das Parlament erwarte nun von der Kommission, dass der Mechanismus schnell in Gang gesetzt werde. Auch der Vorsitzende der konservativen EVP-Fraktion im EU-Parlament, Manfred Weber, forderte rasches Handeln der EU-Kommission. Weber forderte in einem AFP-Interview, dass gegebenenfalls bereits in den kommenden Tagen "Schritte eingeleitet" und "konkrete Maßnahmen angedacht werden."
Die Bundesregierung begrüßte die Gerichtsentscheidung. Sie mache grundsätzlich deutlich, dass Europa "eine Wertegemeinschaft und eine Rechtsstaatsgemeinschaft" sei und "dass wenn es Verletzungen gibt, da auch Sanktionen folgen können", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit in Berlin. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) erklärte, die Entscheidung bestätige ein "wichtiges Instrument für die EU, um unsere Wertegemeinschaft zu schützen und zu stärken."
Auch Frankreich, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft inne hat, wertete die EuGH-Entscheidung als "gute Nachricht". Mit dem nun für rechtens erklärten Mechanismus habe die EU ein "zusätzliches Instrument im Werkzeugkasten der Rechtsstaatlichkeit", erklärte Europa-Staatssekretär Clément Beaune. Der politische Dialog mit Polen und Ungarn werde aber fortgesetzt, kündigte Beaune an, der kommende Woche nach Warschau und Budapest reisen will.
Polen und Ungarn reagierten dagegen empört: Die Entscheidung sei ein "Angriff auf unsere Souveränität", erklärte Polens Vizejustizminister Sebastian Kaleta. Die ungarische Justizministerin Judit Varga sprach von einer "politischen Entscheidung".
P.A.Mendoza--AT