- Polizei in Bayern entdeckt bei Durchsuchung zu Arzneimitteln Kriegswaffen
- Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine - Kreml fordert Zugeständnisse Kiews
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- "Wir sind bereit" - Grüne rüsten sich bei Parteitag in Wiesbaden für Wahlkampf
- Französische Kulturministerin Dati soll in Korruptionsverfahren vor Gericht
- Grüne positionieren sich bei Parteitag in Wiesbaden für den Wahlkampf
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
- Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern
- De Gaulle schrieb mit 14 über Feldzug gegen Deutsche - Manuskript wird versteigert
- Kreml: Kein Ukraine-Abkommen ohne Anerkennung der "neuen territorialen Realitäten"
- Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen
- UN-Klimakonferenz: Aktivisten kritisieren Teilnahme von Vertretern der Ölindustrie
- Arbeitsagentur erwartet weiter hohe Kosten durch steigende Arbeitslosigkeit
- Auch fünfte Runde von Tarifverhandlungen für Klinikärzte ohne Ergebnis beendet
- Erstes Telefonat seit zwei Jahren: Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine
- EU-Flottengrenzwerte: Scholz für Aussetzung von Strafzahlungen für Autobauer
- Sieg gegen Alcaraz: Zverev als Gruppensieger im Halbfinale
- Gitarrensammlung von Rock-Legende Jeff Beck wird im Januar versteigert
- Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen
- 22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen
- PKK-Funktionär in Hamburg zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt
- Scholz drängt Putin in Telefonat zu Verhandlungen mit Ukraine
- 33-Jähriger in Münster wegen Amphetaminhandels zu neun Jahren Haft verurteilt
- Bundesweiter Vorlesetag: Mehr als eine Million Teilnehmer
- Kanzlerkandidatur: Prominente SPD-Vertreter stützen Scholz - auch Pistorius
- Prozess in Heilbronn wegen Planung von Anschlag auf Synagoge begonnen
- Städte und Gemeinden fürchten wegen Etat-Unklarheit 2025 um Finanzmittel
- Schwedische Zeitung "Dagens Nyheter" will keine Inhalte mehr auf X veröffentlichen
- Scholz telefoniert erstmals seit fast zwei Jahren mit Putin
- Ilzer-Verpflichtung der TSG perfekt
- Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft
- Einzelhandel in China legt im Oktober zu
- Grünen-Politiker Kellner glaubt an Auftrieb für seine Partei durch Ampel-Bruch
- Freie Wähler streben mit Direktkandidatenquartett ersten Bundestagseinzug an
- Gislason beruft 35er-Kader ohne Überraschungen
- Minderheitsregierung: CDU und SPD in Sachsen wollen bis Weihnachten Koalitionsvertrag
- Wechsel in Lindners Garage: FDP-Chef will sich von Porsche trennen
- Randalierender Mann beißt Polizistin in Köln Stück von Ohr ab
- Neun Festnahmen bei Durchsuchungen gegen Schwarzarbeit mit Millionenschaden
- Korruptionsverdacht: Kroatiens Gesundheitsminister entlassen und festgenommen
- Ukraine-Stabsleiter im Verteidigungsministerium: Kein baldiges Kriegsende in Sicht
- EU-Kommission senkt Prognose für Deutschland - Aussichten für Eurozone besser
- Angriffe im Libanon: Mehrstöckiges Gebäude im Süden Beiruts eingestürtzt
- Deutschland wirft Hisbollah Desinformationskamapgne gegen Unifil vor
- Turin: Krawietz/Pütz verlieren abschließendes Gruppenspiel
- Ex-Verfassungsschutzchef Haldenwang verteidigt Bundestagskandidatur
- Behindertenbeauftragte fordern Abbau "benachteiligender Sonderstrukturen"
- OK-Chef 2028 nach Trump-Wahl: "Spiele stehen über der Politik"
- SPD-Chef bietet Merz Gespräche über Reform der Schuldenbremse vor Wahl an
- Kultusministerkonferenz: Schülerzahl steigt bis 2035 voraussichtlich um 758.000
Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab
Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage wegen eines behaupteten Schadens nach einer Coronaimpfung abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin auf Schmerzensgeld scheitere schon daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise, erklärten die Richterinnen und Richter am Mittwoch. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2021 dreimal impfen lassen.
Sie gab an, dass sie nach der ersten Impfung Migräneattacken gehabt habe. Bis heute leide sie an einer Herzkrankheit, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Vom Impfstoffhersteller Biontech verlangte sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte sie aber nun keinen Erfolg.
Bei der ersten Zulassung des Impfstoffs sei die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen, führte das Gericht aus. Eine Haftung könne sich darum nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Solche negativen Risiken seien nachträglich aber nicht bekannt geworden.
Die Sicherheit des Impfstoffs sei zuletzt Ende August vergangenen Jahres im Rahmen einer Anpassung an eine neue Virusvariante durch die Europäische Arzneimittelagentur bestätigt worden. Der angepasste Impfstoff sei dann von der Europäischen Kommission wiederum zugelassen worden. Damit sei bindend festgestellt, "dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist", teilte das Gericht mit.
Die Klägerin habe nicht ausreichend erklärt, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem angeblichen Schaden gebe. Vor allem habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe.
Es gebe keine aussagekräftigen Krankenunterlagen und auch keine Untersuchungsberichte zum Gesundheitszustand der Frau vor der Impfung, stellte das Gericht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.
T.Wright--AT