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Pflegeheimmitarbeiterin nach Coronainfektion wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
Pflegeheimmitarbeiterin nach Coronainfektion wegen fahrlässiger Tötung angeklagt / Foto: JENS SCHLUETER - AFP/Archiv

Pflegeheimmitarbeiterin nach Coronainfektion wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Wegen einer tödlichen Coronainfektion in einem Pflegeheim im niedersächsischen Hildesheim hat die Staatsanwaltschaft eine Mitarbeiterin wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Sie wirft der 45-Jährigen nach eigenen Angaben vom Dienstag vor, ihren Arbeitgeber mit einem gefälschten Impfzertifikat über ihren Impfstatus getäuscht zu haben. Nur deshalb ließ dieser die Beschuldigte trotz bekannter Coronainfektion ihres Sohnes arbeiten, was ihr sonst verboten gewesen wäre.

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Laut Staatsanwaltschaft spielte sich der Fall zwischen Ende November und Anfang Dezember vergangenen Jahres in einem Hildesheimer Pflegeheim ab. Die Frau infizierte demnach bei einer Kaffeepause einen Kollegen, der das Virus in den nächsten Tagen während seines Diensts unbemerkt weitergab. Letztlich steckten sich elf Bewohnerinnen und Bewohner und drei Heimbeschäftigte an.

Drei Bewohnerinnen im Alter von 80 bis 93 Jahren starben, wobei die Infektion bei der 80-Jährigen laut Rechtsmedizin todesursächlich war. In den anderen beiden Fällen waren auch andere Ursachen nicht auszuschließen. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragter Gutachter stellte fest, dass Genprofile der innerhalb der Familie der Frau sowie der in dem Heim kursierenden Viren fast gleich waren. Es sei von einer zusammenhängenden Infektionskette auszugehen.

Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten neben fahrlässiger Tötung auch fahrlässige Körperverletzung vor. Sie hätte erkennen können und müssen, dass sie sich aufgrund ihres engen Kontakts zu Infizierten ebenfalls angesteckt haben könnte und die teils gesundheitlich vorgeschädigten Heimbewohnerinnen und - bewohner gefährde, erklärte die Behörde. Sie hätte sich in Quarantäne begeben müssen.

Das Landgericht Hildesheim muss nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung einer Hauptverhandlung gegen die Frau entscheiden.

Nach Angaben der Behörde hätte die Frau mangels doppelten Impfschutzes laut der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Vorgaben bei einem Infektionsfall im Haushalt nicht arbeiten dürfen. Nur wegen ihrer anderslautenden Zusicherung ließ der Betreiber dies zu. Einige Tage später meldete sie sich demnach krank. Noch einmal eine Woche später teilte sie ihrem Arbeitgeber mit, dass auch ihr Lebensgefährte erkrankt sei und im Krankenhaus liege.

Laut Staatsanwaltschaft starb der Mann später. Auf entsprechende Nachfragen ihres Arbeitgebers übersandte die Beschuldigte diesem im Anschluss an dieses Telefonats außerdem ein Foto ihres Impfausweises. Dieser ließ die Angaben aber überprüfen, weil die Frau ihm als Impfgegnerin bekannt war. Nachdem sich durch den Abgleich von Impftermin und Impfchargennummer Hinweise auf eine Fälschung ergeben hatte, erstattete die Heimleitung schließlich Strafanzeige.

W.Moreno--AT