- Trumps Wahlkampfsprecherin Leavitt soll Sprecherin des Weißen Hauses werden
- Biden warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor "bedeutendem politischen Wandel"
- Trump betraut künftigen US-Innenminister Burgum auch mit Leitung von neuem Energierat
- Fernsehpreis Goldene Henne für Inka Bause und Karoline Herfurth - Ehrenpreis für Peter Maffay
- "Antworten, die andere nicht geben": Habeck stimmt Grüne auf Wahlkampf ein
- Selenskyj: Mit Trump als US-Präsident wird Ukraine-Krieg "früher" enden
- Doppelpack Ronaldo: Portugal als Gruppensieger weiter
- Nations League: Spanien Gruppensieger - Schweiz Absteiger
- "Antworten, die andere nicht geben": Habeck schwört Grüne auf Wahlkampf ein
- Xi warnt zum Auftakt des Apec-Gipfels in Peru vor zunehmendem "Protektionismus"
- Baerbock ruft Grüne zu weiterer militärischer Unterstützung der Ukraine auf
- Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine - Kiew kritisiert Telefonat
- IAEA-Chef Grossi besucht wichtige iranische Atomanlagen Fordo und Natans
- Zwei Blitztore: U21 startet erfolgreich in EM-Vorbereitung
- Selenskyj: Scholz hat mit Putin-Telefonat "Büchse der Pandora" geöffnet
- "Angriff auf die Geschichte": Mahnmal für Aufstand im Warschauer Ghetto geschändet
- Nagelsmann: Jobsharing im Tor endet im März
- "Völliger Wahnsinn": Zverev schimpft über lange Tennissaison
- "Brauche das alte Auto doch": FDP-Chef Lindner behält seinen Porsche
- Polizei in Bayern entdeckt bei Durchsuchung zu Arzneimitteln Kriegswaffen
- Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine - Kreml fordert Zugeständnisse Kiews
- Comedian Conan O'Brien wird Oscar-Gala 2025 moderieren
- "Wir sind bereit" - Grüne rüsten sich bei Parteitag in Wiesbaden für Wahlkampf
- Französische Kulturministerin Dati soll in Korruptionsverfahren vor Gericht
- Grüne positionieren sich bei Parteitag in Wiesbaden für den Wahlkampf
- US-Regierung stellt Milliarden-Finanzhilfen für Chiphersteller TSMC bereit
- Inhaftiertem russischen Dichter droht laut Ehefrau Tötung hinter Gittern
- De Gaulle schrieb mit 14 über Feldzug gegen Deutsche - Manuskript wird versteigert
- Kreml: Kein Ukraine-Abkommen ohne Anerkennung der "neuen territorialen Realitäten"
- Eilantrag gegen Verbot von Palästinensergruppe scheitert vor OVG Nordrhein-Westfalen
- UN-Klimakonferenz: Aktivisten kritisieren Teilnahme von Vertretern der Ölindustrie
- Arbeitsagentur erwartet weiter hohe Kosten durch steigende Arbeitslosigkeit
- Auch fünfte Runde von Tarifverhandlungen für Klinikärzte ohne Ergebnis beendet
- Erstes Telefonat seit zwei Jahren: Scholz drängt Putin zu Verhandlungen mit Ukraine
- EU-Flottengrenzwerte: Scholz für Aussetzung von Strafzahlungen für Autobauer
- Sieg gegen Alcaraz: Zverev als Gruppensieger im Halbfinale
- Gitarrensammlung von Rock-Legende Jeff Beck wird im Januar versteigert
- Prozess wegen sexueller Übergriffe gegen mutmaßlichen Sektenchef in Hamburg begonnen
- 22-Jähriger in Berliner Stadtteil Friedrichshain homophob beleidigt und geschlagen
- PKK-Funktionär in Hamburg zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt
- Scholz drängt Putin in Telefonat zu Verhandlungen mit Ukraine
- 33-Jähriger in Münster wegen Amphetaminhandels zu neun Jahren Haft verurteilt
- Bundesweiter Vorlesetag: Mehr als eine Million Teilnehmer
- Kanzlerkandidatur: Prominente SPD-Vertreter stützen Scholz - auch Pistorius
- Prozess in Heilbronn wegen Planung von Anschlag auf Synagoge begonnen
- Städte und Gemeinden fürchten wegen Etat-Unklarheit 2025 um Finanzmittel
- Schwedische Zeitung "Dagens Nyheter" will keine Inhalte mehr auf X veröffentlichen
- Scholz telefoniert erstmals seit fast zwei Jahren mit Putin
- Ilzer-Verpflichtung der TSG perfekt
- Mehrjährige Haftstrafe für 26-Jährigen in München wegen IS-Mitgliedschaft
Frankfurter Landgericht verpflichtet Twitter zur Löschung ehrverletzender Tweets
Der Kurzbotschaftendienst Twitter muss einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zufolge ehrverletzende oder falsche Äußerungen über einen Menschen selbstständig und umfassend entfernen. Diese Lösch- und Unterlassungspflicht erstrecke sich dabei auf alle wortgleichen und sinngemäßen Wiederholungen per Tweet, entschied das hessische Gericht in einer am Mittwoch veröffentlichten Urteil in einem Eilverfahren, das der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Michael Blume angestrengt hatte. Dieses ist aber noch nicht rechtskräftig.
Blume war vor Gericht gezogen, weil er auf Twitter zum Ziel von Beschimpfungen und verleumderischen Vorwürfen geworden war. Laut Urteil haben Betroffene im Fall einer Persönlichkeitsrechtsverletzung einen Unterlassungsanspruch, demzufolge Twitter die Verbreitung der entsprechenden Veröffentlichungen stoppen und diese löschen muss.
Dieser Anspruch erstreckt sich demnach auch auf alle erneuten Veröffentlichungen in anderen Tweets, die die rechtswidrigen Behauptungen wortgleich oder trotz "gewisser Abweichungen" mit einem "identischen Äußerungskern" wiederholen, befand das Gericht.
Die Pflicht zur Prüfung entsprechender neu veröffentlichter Tweets ergebe sich aus dem gesetzlichen Unterlassungsansprüchen der Betroffenen und sei von dem Unternehmen daher zu verlangen, stellte die zuständige Pressekammer klar. Twitter sei zuzumuten, "selbst festzustellen, ob in einer Abwandlung das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt und damit kerngleich ist", hieß es in deren Entscheidung. (Az 2-03 O 325/22)
Nach Angaben der digitalen Menschenrechtsorganisation HateAid, die Blume bei seiner juristischen Auseinandersetzung mit Twitter unterstützt, zielt sie mit dem Verfahren auf "die mangelhafte Content-Moderation" des Unternehmens ab. Twitter habe die massiv diffamierenden und falschen Behauptungen über Blume trotz dessen mehrmaliger Meldungen über die gesetzlich vorgegebenen Verfahrenswege in Deutschland über Monate hinweg fast immer online gelassen.
Blume selbst sprach am Mittwoch von einem "juristischen Erfolg". Er widme diesen dem US-Coronaberater Anthony Fauci, erklärte er in einer gemeinsam mit HateAid herausgegebenen Erklärung. Fauci war vor wenigen Tagen von dem neuen Twitter-Eigentümer Elon Musk öffentlich scharf angegangen worden. Dieser hatte eine Anklage gegen Fauci gefordert, was Empörung auslöste.
US-Milliardär Musk hatte Twitter im Oktober für 44 Milliarden US-Dollar gekauft und einen chaotisch verlaufenden radikalen Umbau des weltweit genutzten Kurzbotschaftendiensts begonnen. Unter anderem entließ er die komplette Chefetage und rund die Hälfte der 7500 Angestellten. Mit Sorge wird außerdem beobachtet, ob Musk den Kampf gegen die Verbreitung von Hassbotschaften und Falschnachrichten bei Twitter einschränken könnte.
Nach Angaben des Frankfurter Gerichts geht es in dem Fall um Kommentare aus dem September diesen Jahres, in denen Blume unter anderem "eine Nähe zur Pädophilie" unterstellt oder dieser als "Teil eines antisemitischen Packs" bezeichnet wurde. Alle diese "ehrenrührigen Behauptungen" seien "unwahr", urteilte die Richterinnen und Richter zugleich.
Ihre Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung am Oberlandesgericht ist möglich.
Dieselbe Kammer des Frankfurter Landgerichts hatte die Facebook-Mutter Meta im April zu einem konsequenteren Kampf gegen Falschnachrichten verpflichtet. Sie verurteilte das Unternehmen in einem Rechtsstreit um die Verbreitung eines falschen Zitats der Grünen-Politikerin Renate Künast dazu, dieses eigenständig in allen Varianten zu entfernen. Ein erneuter Hinweis der Geschädigten auf etwaige neuerliche Veröffentlichen sei nicht erforderlich.
A.Clark--AT