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Falschinformation zu angeblichem Missbrauch: Kita-Leiter in Freiburg mit Tod bedroht
Falschinformation zu angeblichem Missbrauch: Kita-Leiter in Freiburg mit Tod bedroht / Foto: Ina FASSBENDER - AFP/Archiv

Falschinformation zu angeblichem Missbrauch: Kita-Leiter in Freiburg mit Tod bedroht

In Freiburg ermittelt die Polizei wegen der massiven Verbreitung von falschen Vorwürfen gegen eine Kita im Zusammenhang mit angeblichem sexuellen Missbrauch über soziale Medien. Unbekannte hätten vor dem Hintergrund der dadurch ausgelösten irreführenden "Spekulationen" unter anderem auch ein Bild eines Leiters einer Freiburger Kita samt Aufforderung zu dessen Tötung veröffentlicht, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt am Freitag mit. Sämtliche Anschuldigen treffen demnach in keiner Weise zu.

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Die Ermittler prüfen nach eigenen Angaben inzwischen bereits Straftatbestände wie Verleumdung und den öffentlichen Aufruf zu Straftaten. Auslöser seien seit vergangener Woche auf diversen Social-Media-Plattformen verbreitete und vielfach kommentierte Videos, hieß es. Die Erstellerin behaupte darin, "dass Kinder einer Kindertagesstätte in Baden-Württemberg an unbekannte Männer für sexuelle Missbrauchshandlungen herausgegeben würden". Die Videos hätten "eine hohe öffentliche Reichweite" erreicht und sorgten für "starke Verunsicherung".

"Die Anschuldigungen entsprechen nicht der Wahrheit", betonten Polizei und Staatsanwaltschaft. Ihren Angaben zufolge wurden bereits im Frühjahr sehr umfangreiche Ermittlungsverfahren gegen zwei Bedienstete einer Freiburger Kita eingeleitet, nachdem drei Mütter Vorwürfe wegen sexuellen Missbrauchs erhoben hatten. Diese brachten keine Anhaltspunkte für Straftaten zutage.

Das im Mai schließlich eingestellte Verfahren habe sich außerdem auch nicht gegen den bedrohten und öffentlich angeprangerten Kita-Leiter gerichtet, fügten die Ermittler hinzu. Die betroffene Kita habe später zudem eine zivilgerichtliche Unterlassungserklärung gegen eine der Mütter erwirkt, "da sie den Sachverhalt weiterhin gegenüber dritten Personen" behauptet haben solle.

J.Gomez--AT