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Zufriedenheit der Bundesbürger mit staatlichen Behörden nimmt ab
Zufriedenheit der Bundesbürger mit staatlichen Behörden nimmt ab / Foto: TOBIAS SCHWARZ - AFP/Archiv

Zufriedenheit der Bundesbürger mit staatlichen Behörden nimmt ab

Die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit den Dienstleistungen der Behörden ist gesunken. In der am Donnerstag vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten sogenannten Lebenslagenbefragung gaben Bürger und Unternehmen den Behörden auf einer von Minus 2 bis Plus 2 reichenden Skala die Bewertung 1,0. Das bedeutet zwar eher zufrieden, in den Vorjahren lag die Gesamtzufriedenheit mit den Werten 1,1 und 1,2 aber höher.

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Beispiele für Lebenslagen mit Behördenkontakt sind bei Bürgerinnen und Bürgern die Geburt eines Kindes, der Umzug oder die Arbeitslosigkeit, bei Unternehmen das Einstellen von Beschäftigten oder der Bau einer Betriebsstätte.

Die Beantragung von Ausweisdokumenten erreichte bei den Bürgern mit einer Bewertung von 1,4 den höchsten Zufriedenheitswert. Auch Behördenkontakte wegen einer Heirat (1,3) und der gesundheitlichen Willensbekundung etwa durch Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht (1,3) erhielten gute Bewertungen.

Die Behördenkontakte im Rahmen einer Steuererklärung (0,8) oder bei einer Scheidung (0,6) wurden dagegen deutlich schlechter bewertet.

Bei den Unternehmen sind die Zufriedenheitswerte mit den Behörden im Zusammenhang mit Ausbildung (1,4) sowie Forschung und Entwicklung (1,2) am höchsten. Eine geringe Zufriedenheit zeigt sich beim Bau von Betriebsstätten (0,6).

Niedrige Zufriedenheitswerte gibt es weiterhin bei den Wartezeiten und den Öffnungszeiten der Ämter, wo die Bürger nur den Wert 0,7 vergaben und die Unternehmen die Werte 0,4 (Wartezeiten) und 0,5 (Öffnungszeiten). Auch die behördlichen Online-Angebote mit jeweils 0,6 und die Verständlichkeit von Anträgen und Formularen (0,8 bei den Bürgern, 0,6 bei den Unternehmen) wurden eher schlecht bewertet.

Die befragten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen waren dem Statistischen Bundesamt zufolge auch im Jahr 2023 aber sehr zufrieden damit, dass die grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien wie Unbestechlichkeit oder Diskriminierungsfreiheit von den Behörden geachtet werden. So bewerteten die Bürgerinnen und Bürger die Faktoren Unbestechlichkeit und Diskriminierungsfreiheit jeweils mit durchschnittlich 1,6 und die Unternehmen mit durchschnittlich 1,9.

Die Lebenslagenbefragung wird seit 2015 alle zwei Jahre durchgeführt. Von Mai bis Juli 2023 wurden dafür rund 7600 Bürgerinnen und Bürger sowie 3100 Unternehmen befragt.

H.Gonzales--AT