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Bundesregierung will kritische Infrastruktur besser schützen
Bundesregierung will kritische Infrastruktur besser schützen / Foto: John MACDOUGALL - AFP

Bundesregierung will kritische Infrastruktur besser schützen

Die Bundesregierung will Deutschland besser gegen Sabotage, Terroranschläge und Naturkatastrophen wappnen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zum besseren Schutz von kritischer Infrastruktur beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Dieser soll 1400 bis 1500 Unternehmen aus Bereichen wie Energie- oder Gesundheitsversorgung verpflichten, sich gegen Ausfälle zu schützen. "Wir machen Deutschland widerstandsfähiger und krisenfester", erklärte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zu dem Entwurf aus ihrem Haus.

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Das sogenannte Kritis-Dachgesetz soll festlegen, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich für die Versorgung der Bevölkerung und die Aufrechterhaltung der Wirtschaft sind. Betroffen wären elf Sektoren wie Energie, Transport und Verkehr. Für die Betreiber dieser Einrichtungen bestimmt das Gesetz dann, welche Sicherungsmaßnahmen mindestens zu treffen wären.

Dabei gilt der "All-Gefahren-Ansatz": Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Wenn dies versäumt wird oder staatliche Vorgaben nicht eingehalten werden, könnten Bußgelder von 50.000 bis 500.000 Euro drohen.

"Wir müssen uns gegen Krisen- und Katastrophenfälle viel stärker wappnen als in der Vergangenheit", erklärte Faeser. Mit dem Kritis-Dachgesetz würden nun erstmals die zu schützenden Bereiche definiert und dafür gesorgt, dass Risiken früher erkannt, Schutzmaßnahmen getroffen und Störungen gemeldet werden. Faeser sprach von "herausragend wichtigen Maßnahmen für den Schutz der Menschen in Deutschland, für eine sichere Versorgung und eine schnellere Bewältigung von Krise".

Mit dem Kritis-Dachgesetz setzt Deutschland eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2023 um. Nach dem Beschluss in Bundestag und Bundesrat soll das Gesetz Mitte kommenden Jahres in Kraft treten. Dann müssten sich zunächst die betroffenen Unternehmen und Einrichtungen bis zum 17. Juli 2026 registrieren. Sie werden verpflichtet, nach staatlichen Vorgaben sogenannte Resilienzpläne aufstellen, um ihre Schutzmaßnahmen darzustellen. Diese müssen bis spätestens Mai 2027 umgesetzt sein.

W.Moreno--AT